Bei der Entscheidung handelt es sich um eine politische Premiere.
Die neue Nationalratspräsidentin Elisabeth Köstinger (ÖVP) wird entscheiden müssen, ob die Bundesrats-Mandatare Grünen künftig Fördergelder erhalten. Wie Köstingers Sprecher der APA sagte, handle es sich dabei um Neuland. Denn den Fall, dass eine Partei zwar nicht mehr im Nationalrat vertreten ist, aber weiterhin über eine Bundesrats-Fraktion verfügt, hat es bisher nicht gegeben.
Zuletzt haben die Grünen vom Parlament 3,4 Mio. Euro Klubförderung erhalten. Dieses Geld fließt ab 2018 nicht mehr, weil die Partei am 15. Oktober die Vier-Prozent-Hürde verpasst hat und somit aus dem Nationalrat geflogen ist. Möglich ist aber eine (deutlich geringere) Basis-Förderung für die Grünen Bundesrats- und EU-Mandatare.
Dies deshalb, weil das Klubförderungsgesetz für jeden Bundesrat und EU-Abgeordneten einen Förderbetrag von je 26.400 Euro vorsieht. Zusätzliche Fördermittel gibt es für eine Fraktion im Bundesrat. Und über eine solche Fraktion verfügen die Grünen rein formal auch. Denn obwohl sie im Bundesrat nur mit vier Mandaten vertreten sind, also nicht über die für eine Fraktion nötigen fünf Mandate verfügen, wurde den Grünen die Gründung einer Fraktion per Mehrheitsbeschluss erlaubt.
Die Entscheidung darüber, ob und wie viel Fördergeld die Grünen Bundesräte künftig erhalten, liegt nun bei Köstinger. Die neue Nationalratspräsidentin werde rechtzeitig entscheiden, sagte ihr Sprecher am Donnerstag - also noch vor Jahresende.