Neues Gesetz greift

KommAustria stellt Prüfer für ORF vor

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Die Prüfungskommission untersucht u.a. den Jahresabschluss und den Lageberich.

Die im Vorjahr neu geschaffene weisungsfreie Medienbehörde KommAustria hat nun auch ihre ORF-Prüfungskommission bestellt. Wie die KommAustria bekanntgab, wurden zwei voneinander unabhängige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzleien bestellt. Den Zuschlag erhielt eine Bietergemeinschaft bestehend aus BDO Austria GmbH und Grant Thornton Unitreu GmbH. Der Auftrag ist auf fünf ORF-Geschäftsjahre (2010 bis 2014) befristet.

Jahresabschluss
Gemäß des im Oktober 2010 in Kraft getretenen ORF-Gesetzes hat die Prüfungskommission den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht des ORF zu prüfen. Dies umfasst auch die Aktivitäten zahlreicher Tochtergesellschaften. Der erste Job wartet bereits: Bis Ende Mai 2011 ist der Jahresabschluss des ORF und zahlreicher Tochtergesellschaften sowie der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010 zu prüfen.

Darüber hinaus obliegt der Prüfungskommission auch die Gebarungsprüfung im ORF-Konzern, bei der verschiedene Geschäftsbereiche und Aktivitäten des ORF auf einen angemessenen ökonomischen Einsatz von Finanzmitteln unter die Lupe genommen werden. Sämtliche Berichte gehen einerseits an die KommAustria, die der Prüfungskommission auch spezifische Prüfaufträge erteilen kann, und zum anderen an die zuständigen Organe des ORF.

Bisher war die Prüfungskommission vom ORF bestellt wurden. Mit der Novellierung des ORF-Gesetzes wurde sie bei der KommAustria angesiedelt.

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