Koalitions-Krach
Kommen Neuwahlen am 21. Mai?
25.01.2017
Zwischen Stichtag und der Wahl müssen mindestens 82 Tage liegen.
Sollte es die Koalition eilig haben mit der "Scheidung", könnte - mit Sondersitzungen - der Nationalrat theoretisch schon am 30. April gewählt werden. Das ist aber unwahrscheinlich, wäre dies doch (mit dem 1. Mai) ein langes Wochenende. Alle nachfolgenden Termine gehen sich bequem aus, wahrscheinlich wäre der 21. Mai. Nächste Woche tagt das Plenum, da könnte die Neuwahl gleich beschlossen werden.
Wie viel Zeit zwischen Neuwahlbeschluss und Wahltermin liegen muss, ist nur für einen Teil im Gesetz fixiert: Laut Nationalratswahlordnung muss der Stichtag 82 Tage vor der Wahl angesetzt werden. Damit ist sichergestellt, dass die Wahlbehörden genug Zeit für die Vorbereitung haben.
Zumindest einen Tag vor dem Stichtag muss der Wahltermin im Bundesgesetzblatt ausgeschrieben werden - und wie lang das "Gesetzgebungsverfahren" dafür beträgt, kann man nicht genau beziffern. Das ist abhängig davon, "wie groß die Bereitschaft ist, mit diversen Sondersitzungen den Weg zu raschen Neuwahlen zu ebenen", erläuterte Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, der APA.
Im Jahr 2008, bei der "Es reicht"-Neuwahl, wurde das Procedere so flott wie möglich durchgezogen. Damit verging nur eine Woche zwischen dem Beschluss des Neuwahlantrages und dem Stichtag. Dies wäre auch jetzt möglich, damit ginge sich ein Wahltermin 30. April haarscharf aus.
Mai wahrscheinlicher
Praktisch kommt der letzte April-Sonntag jedoch nicht infrage - zumal dies nicht nur ein langes Wochenende ist, sondern auch bedeuten würde, dass die Briefwahl am 1. Mai ausgezählt werden müsste. Als favorisierter Termin im Fall der Fälle immer genannt wird der 21. Mai. Wegen der Feiertage sehr unwahrscheinlich wären die Wahltermine 28. Mai (Christi Himmelfahrt), 4. Juni (Pfingsten) und 18. Juni (Fronleichnam).
Für den letztmöglichen Sonntag vor den Sommerferien - 26. Juni - können SPÖ und ÖVP noch einige Zeit überlegen, ob sie weiterarbeiten wollen oder nicht: Der Stichtag dafür müsste spätestens der 4. April sein. Womit die Koalition sich bis Ende März Zeit lassen könnte für den finalen Krach.
Sollten SPÖ und ÖVP jedoch noch diese Woche zum Schluss kommen, dass sie nicht mehr miteinander wollen, können sie schon kommenden Dienstag oder Mittwoch - da tagt regulär das Nationalratsplenum - den Neuwahlantrag beschließen. Dieser müsste zwar erst in einer Sitzung eingebracht, dann dem Verfassungsausschuss zugewiesen, dort behandelt und dann im Plenum abgesegnet werden. Das geht sich an zwei Plenartagen aus; notfalls könnte mit einer Fristsetzung auch ein Ausschussbeschluss umgangen und der Antrag noch am Tag der Einbringung abgesegnet werden.
82 Tage
Hat der Nationalrat beschlossen, dass er sich vor Ablauf der 25. Gesetzgebungsperiode auflöst, muss der Ministerrat die Verordnung mit dem Wahltermin und dem Stichtag 82 Tage davor beschließen. Dies könnte noch am Donnerstag, 2. Februar, geschehen. Diese Verordnung muss auch die Bitte an den Hauptausschuss enthalten, den Termin zu bestätigen - und das Ersuchen an den Bundespräsidenten, diesen durch Kundmachung im Bundesgesetzblatt öffentlich zu machen.
Der Hauptausschuss könnte den Termin am Freitag, 3. Februar, absegnen - und am Montag, 6. Februar, könnte das Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Damit könnte der 7. Februar der Stichtag sein - und 82 Tage drauf, am 30. April, gewählt werden.