Geriatrische Häftlinge
Kommt Knast für Senioren?
23.11.2010Im Wienerwald könnte ein Gefängnis allein für die ältere Generation entstehen.
Auch Österreichs Gefängnisinsassen kommen in die Jahre: 283 der rund 8.500 Einsitzenden sind über 61. Die Vollzugsdirektion rüstet sich für eine in Zukunft womöglich steigende Anzahl geriatrischer Häftlinge. Die Wilhelmshöhe im Wienerwald, eine Außenstelle der Justizanstalt Wien-Josefstadt, könnte Europas zweites Gefängnis für die ältere Generation werden. Noch ist das aber Zukunftsmusik: Derzeit bestehe definitiv kein Bedarf an einer solchen Einrichtung,heißt es aus dem Justizministerium.
Immer mehr Senioren im Gefängnis
Die Zahl der Senioren im Strafvollzug steigt. Gab es im Jahr 2001 noch 172 Menschen im Alter von mehr als 61 Jahren in österreichischen Strafanstalten, waren es 2006 bereits 234, 2007 schon 251 und im vergangenen Jahr 264 (Stichtag jeweils 1. September). Derzeit sind es laut Justizministerium 283. Die Bewährungshilfeorganisation "Neustart" betreut rund 35.000 Personen, davon seien zwei Prozent über 60 Jahre alt, sagte ihr Sprecher Andreas Zembaty den SN.
Justizministerium: Mit deutschem Seniorengefängnis in Kontakt
Das Justizressort denkt angesichts der demografischen Entwicklung voraus: Über "Neustart" sei man mit dem einzigen Seniorengefängnis Deutschlands in Singen (Kreis Konstanz, Baden-Württemberg) in Kontakt. "Wenn wir einmal entsprechenden Bedarf haben sollten, wissen wir daher, welche Anforderungen eine solche Einrichtung erfüllen müsste", sagte eine Sprecherin von Ministerin Claudia Bandion-Ortner. Es handle sich aber keinesfalls um ein Projekt, das vor der Umsetzung stehe: "Es gibt kein Budget, geschweige denn einen akuten Bedarf."
Körperliche Verfassung im Mittelpunkt
Ob eine spezielle Einrichtung einmal gebraucht wird, hängt laut Justizministerium nicht nur von der Statistik ab: "Es geht nicht nach der Zahl, sondern um die körperliche Verfassung der Häftlinge." Derzeit werden kranke oder betreuungsbedürftige Insassen in Krankenabteilungen oder Spitälern versorgt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Kranke für haftuntauglich erklärt werden. Bei schweren chronischen Erkrankungen oder etwa Demenz bzw. bei "naher Lebensgefahr" sieht das Gesetz den sogenannten nachträglichen Aufschub des Strafvollzugs vor, die Entscheidung darüber trifft ein Gericht. Die Strafe kann bis zu einer Besserung des Gesundheitszustandes aufgeschoben werden.
Wilhemshöhe geeignetster Standort
Zur Wilhelmshöhe - schon jetzt wurden dort in erster Linie kranke Häftlinge betreut - hielt die Sprecherin fest, dass dies der am geeignetsten scheinende Standort sei. Sollte das Projekt tatsächlich einmal umgesetzt werden, müsse man aber "überprüfen, ob sich nicht in der Zwischenzeit ein besserer ergeben hat".