Der neue Covid-Maßnahmengesetz-Entwurf erregt Opposition. Neues Epidemiegesetz sieht nur 5 Gründe vor, das Haus zu verlassen.
Das neue Covid-Maßnahmengesetz – es ist noch nicht beschlossen – soll auch den Ernstfall von neuerlichen Ausgangsbeschränkungen regeln.
Im Unterschied zum letzten Mal werden nun fünf Ausnahmen explizit erwähnt:
- Zur „Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum“.
- Zur „Betreuung und Hilfeleistungen für unterstützungsbedürftige Personen“.
- Für „berufliche Zwecke, sofern dies erforderlich“ sei.
- Zur „körperlichen und psychischen Erholung“.
- Zur „Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens“.
Diese Maßnahmen sollen freilich nur kommen, falls die Pandemie außer Kontrolle geraten würde.
Die Beschränkungen orientieren sich offenbar an jenen aus Frankreich. Dort mussten Bürger während des ersten Lockdowns Papiere vorweisen, um rauszugehen.
30.000 Euro Strafe
Auch Betretungsverbote etwa für Betriebsstätten, Verkehrsmittel, Arbeitsplätze und öffentliche Orte sind nach dem neuen Gesetzesentwurf möglich.
Bei Missachtung der Regelungen können Magistrate und Bezirkshauptmannschaften Strafen für private Personen bis zu 1.450 Euro, für Unternehmen bis zu 30.000 Euro verhängen.
Büro-Kontrollen
Zudem kann die Bezirksverwaltungsbehörde „Einhaltung von Voraussetzungen und Auflagen – auch durch Überprüfung vor Ort – kontrollieren“. Das soll einerseits offenbar Arbeitnehmer schützen sowie auch weitere Ansteckungen in Betrieben eindämmen. Der Passus, wonach auch „in Unterlagen“ Einsicht genommen werden könne, ruft Kritiker auf den Plan. Aus dem Gesundheitsministerium heißt es: Es gehe darum, zu prüfen, ob Covid-Maßnahmen eingehalten werden. Das Redaktions- oder Anwaltsgeheimnis werde gewahrt bleiben.