Verbot zulässig
Kopftuch: Lopatka nach EuGH-Urteil erfreut
14.03.2017
Lopatka fordert einmal mehr auch Verhüllungsverbot in der Öffentlichkeit.
Die ÖVP begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Kopftuchverbot am Arbeitsplatz. Integrationsminister Sebastian Kurz sieht eine "richtungsweisende Entscheidung", Klubchef Reinhold Lopatka einen "Schritt in die richtige Richtung".
Der EuGH hat am Dienstag entschieden, dass ein Kopftuchverbot dann zulässig ist, wenn in einem Unternehmen das Tragen aller politischen, weltanschaulichen oder religiösen Zeichen verboten ist.
Rückenwind für Burkaverbot
Lopatka sieht in dem Urteil auch Rückenwind für das geplante "Burkaverbot". Das von der Regierung geplante Verbot der Gesichtsverhüllung in der Öffentlichkeit wird von Menschenrechtsgruppen, Anwälten und Religionsgemeinschaften gleichermaßen abgelehnt. Lopatka pocht dagegen weiterhin auf die Maßnahme und meinte am Dienstag, Vollverschleierung sei ein nicht hinnehmbares Zeichen islamischer Fanatiker. Außerdem seien laut einer Umfrage im Auftrag des ÖVP-Klubs 79 Prozent der Österreicher für ein Burkaverbot.