15a-Vereinbarung
Kopftuchverbot in Kindergärten beschlossen
21.11.2018
Die Bund-Länder-Vereinbarung über den quantitativen und qualitativen Ausbau der Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 sorgte trotz einstimmiger Abstimmung für kritische Anmerkungen der Opposition in der heutigen Nationalratssitzung . Mit der 15a-Vereinbarung stellt der Bund jährliche Mittel in der Höhe von 142,5 Mio. € zur Verfügung, von den Bundesländern kommen rund 38 Mio. € pro Jahr. Ein Aspekt der Vereinbarung ist die verbindliche Vermittlung der Grundrechte inklusive eines Kopftuchverbots in Kindergärten. Weitere Maßnahmen sind der Ausbau des Betreuungsangebots für unter Dreijährige, die Flexibilisierung der Öffnungszeiten, die sprachliche Frühförderung sowie die weitere Finanzierung des kostenlosen verpflichtenden Kindergartenjahrs vor dem Schuleintritt. Durch diesen Vertrag, der rückwirkend per 1. September 2018 in Kraft tritt, werden die bisherigen drei 15a-Vereinbarungen (betreffend Sprachförderung, Ausbau des institutionellen Angebots, Gratiskindergartenjahr) zusammengeführt.