Von Privatfirmen

Korruptions-Ausschuss bittet um Unterlagen

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U-Ausschuss will auch Unterlagen von Privatfirmen und Parlamentsklubs.

Der vom Korruptions-Untersuchungsausschuss beschlossene Beweismittelantrag ist ungewöhnlich umfangreich. Der mittlerweile im Internet veröffentlichte Antrag vom vorigen Freitag umfasst nämlich nicht nur Akten von Ministerien, Landesregierungen und Rechnungshof, sondern auch Unterlagen von Privatfirmen sowie von den Parlamentsklubs von ÖVP und BZÖ. Letztere könnten die Zusammenarbeit mit dem Ausschuss allerdings verweigern - die Herausgabe der Unterlagen von Privatfirmen kann vom Ausschuss nämlich nicht erzwungen werden und wäre freiwillig.

Zur Herausgabe von Akten verpflichtet ist nur die staatliche Verwaltung - im Fall des U-Ausschusses also die Bundesregierung (allen voran die Ministerien für Justiz, Inneres und Finanzen) sowie Rechnungshof, Finanzmarktaufsicht, alle Landesregierungen sowie die Gemeinden Salzburg und Klagenfurt.

Affären klären
Weil in die vom Ausschuss zu klärenden Affären allerdings auch private und (teil)staatliche Unternehmen involviert sind, hat der Ausschuss auch diese angeschrieben. So wird die Telekom gebeten, ihre Unterlagen zur Lobbyistenaffäre rund um Peter Hochegger, zur mutmaßlichen Kursmanipulation durch das Management 2004 und zu möglichen Kickback-Zahlungen im Zusammenhang mit der Übernahme von Auslandsgesellschaften in Bulgarien, Weißrussland und Serbien zur Verfügung zu stellen.

Angeschrieben wurden auch die Mitglieder der beiden konkurrierenden Bewerber-Konsortien für den Aufbau des Behördenfunknetzes (Alcatel-Lucent, Motorola, Telekom Austria für den siegreichen Bieter Tetron sowie Siemens, Wiener Stadtwerke, Raiffeisen Zentralbank und Verbund für den unterlegenen Bieter "Master-Talk"), bei dem offenbar millionenschwere Provisionszahlungen geflossen sind. Ebenfalls angeschrieben wurden ÖBB, Asfinag, Bundesimmobiliengesellschaft und Bundestheater.

Parlamentsklubs
Kurios: Um die freiwillige Herausgabe von Unterlagen werden auch die Parlamentsklubs gebeten. Konkret geht es um Gesetzesentwürfe zum Glücksspielgesetz, das 2006 unter Zuständigkeit des damaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser (V) geändert werden sollte. Hier steht der Verdacht im Raum, Glücksspielkonzerne hätten durch "politische Interventionen und Zahlungen" versucht, das Gesetz zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Die Novelle scheiterte letztlich. Die "infrage kommenden Parlamentsfraktionen" (also wohl die damals regierenden ÖVP und BZÖ) werden nun gebeten, Unterlagen und Gesetzesentwürfe an den Ausschuss zu schicken.

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