Verluste in der AUVA sind schon eingetreten. Alle anderen Kassen zittern, der Minister muss erst prüfen lassen.
Während sich die Regierung am Millionendebakel der Bundesfinanzierungsagentur zerreibt, platzt die nächste Bombe: Denn mit Stichtag 1. Juli haben diverse Krankenkassen und andere Versicherungsträger 636,2 Millionen Euro in Wertpapieren veranlagt.
Brisant: Wie groß die möglichen Verluste sind, kann derzeit niemand beantworten. Zwar hält der zuständige Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) in einer Anfrage-Beantwortung an die Grünen fest, dass ihm „bis dato keine Verluste bekannt“ seien. Und weiter: „Anlässlich des Verkaufs von Wertpapieren infolge eines erhöhten Liquiditätsbedarfs sind Kursverluste aufgetreten, die jedoch durch Zinserträge kompensiert werden konnten.“
Öllinger: „Die Kassen verweigern die Auskunft“
Allerdings
werden die Veranlagungen bis Herbst einer eingehenden Prüfung unterzogen.
Stöger: „Erst dann liegen umfassende Ergebnisse vor.“ Der Grüne Karl
Öllinger sieht darin ein Indiz für Spekulationsverluste. „Wenn es bei der
Veranlagung keine Probleme gab, warum muss dann geprüft werden?“, so
Öllinger. Und weiter: „Es wurde nicht angegeben, in welche Papiere veranlagt
wurde. Entsprechende Auskünfte wurden uns verweigert. So geht’s nicht.“
Stöger: „Können Verluste nicht ausschließen“
„Wir
können nicht ausschließen, dass es irgendwo zu Ausfällen gekommen ist“,
verweist man in Stögers Büro auf den Prüfungs-Abschluss im Herbst.
Jedenfalls vom Tisch seien Verluste aber in der Oberösterreichischen
Gebietskrankenkasse, die Stöger drei Jahre lang leitete: „Hier wurde
mündelsicher – also sehr sicher – veranlagt“, so Stögers Sprecher.
Suche nach weiteren schwarzen Schafen
In Schieflage gerieten die
Spekulationsgeschäfte der Sozialversicherungsträger erstmals durch die
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Die Versicherung musste
bereits 12 Mio. Euro an Spekulationsverlusten abschreiben. Laut einem
Gutachten gelten zumindest weitere 28 Mio. an Anleihen als „praktisch
wertlos“. Rein rechtlich sind so hohe Verluste auszuschließen, da die
Veranlagungsformen der Sozialversicherungsträger strengen Auflagen
unterliegen. Nur hat sich die AUVA nicht daran gehalten. Jetzt stellt sich
die Frage, wer noch über die Stränge schlug.