Damit werden die Krankenversicherungsbeiträge um 0,15 Prozent angehoben und die Rezeptgebühr gedeckelt.
Die Regierung hat sich am Mittwoch im Ministerrat überraschend doch schon auf das Krankenkassenfinanzierungspaket geeinigt. Konkret werden die Beitragssätze für die ASVG-Versicherten und die Pensionisten um 0,15 Prozent angehoben. Für die selbstständig Versicherten werden die Beiträge auf das nun allgemeine Niveau von 7,65 Prozent gesenkt.
Bedingung
Die Zusatzeinnahmen der Kassen werden allerdings nicht
fristlos vergeben. Nur wenn die Versicherungsanstalten Sparpotenziale in
gleicher Höhe (also 150 Mio. Euro) lukrieren, dürfen sie dauerhaft
Beitragserhöhungen behalten.
Deckel bei Rezeptgebühr
Erfreulich für die Patienten ist die
Rezeptgebühr-Deckelung, die ebenfalls im Ministerrat vereinbart wurde. Sie
sieht vor, dass die Versicherten künftig nur noch zwei Prozent ihres
Nettoeinkommens jährlich für Medikamente aufwenden müssen. Ist dieser Satz
erreicht, muss für die Medizin nicht mehr bezahlt werden. Die Verständigung
erfolgt über die Ärzte via e-card an die Apotheker.
Lösung für Pensionisten
Bei den Pensionisten war
SPÖ-Sozialminister Erwin Buchinger zuletzt zögerlich. Während sich bei den
Angestellten die zusätzlichen 0,15 Prozent auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber
aufteilen, müssen die Pensionisten den gesamten Prozentsatz selbst zahlen.
Buchinger will jetzt über eine höhere Pensionsanpassung einen Ausgleich
schaffen.
Als Richtwert für die Pensionsanpassung sind derzeit nur 1,7 Prozent vorgesehen. Um die angehobenen Krankenversicherungsbeiträge abzufedern, will Buchinger noch etwas drauflegen.