Damit können Partner in hetero- und homosexuelle Beziehungen sich mitversichern, wenn sie zusammen leben.
Im Ministerrat wurde am Dienstagvormittag die Ausweitung der Krankenmitversicherung beschlossen. Mit dieser Änderung im Sozialversicherungsrecht soll auch jemand, der mit einem Versicherten in einem Haushalt lebt, mit diesem aber nicht verwandt oder verheiratet ist, das Recht haben, sich beitragspflichtig mitversichern zu lassen.
Betroffen sind davon auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften. SPÖ-Gesundheitsminister Alois Stöger bezeichnete die Novelle als wichtigen sozialpolitischen Schritt. Änderungen gibt es unter anderem auch für pflegende Angehörige. Künftig soll die beitragsfreie Mitversicherung bereits ab Pflegestufe drei möglich sein (bisher erst ab Stufe vier).