Öllinger schaltet Justiz ein

Krebs-Gerücht: 3 Jahre Haft für Verleumder?

06.07.2016

Anzeige: Dem Verbreiter der Krebsgerüchte könnten bis zu drei Jahre Haft drohen.

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© APA/HELMUT FOHRINGER
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Die Grünen gehen jetzt massiv gegen verbreitete falsche Gerüchte vor, die Hofburg-Kandidaten Alexander Van der Bellen unterstellen, er hätte Krebs bzw. sei dement oder sogar beides. Der grüne Abgeordnete Karl Öllinger übermittelte der Staatsanwaltschaft Wien am Mittwoch eine 21-seitige detaillierte Sachverhaltsdarstellung – das Dokument liegt ÖSTERREICH vor.

"Verbreitung falscher Nachrichten vor Wahl"

Penibel schildert Öllinger, wie das Gerücht auf Facebook gestreut und in der Folge verbreitet wurde. Ausgangspunkt ist ein Facebook-Profil namens „Michaela J.“, das Öllinger übrigens für ein Fake hält.

Allerdings: „J.“ ist mit extrem vielen FPÖ-Funktionären „befreundet“. J. war es auch, die einen gefälschten Antrag auf Sachwalterschaft für Van der Bellen auf Facebook postete.

3 Jahre

Deshalb könnte § 264 Strafgesetzbuch ins Spiel kommen: „Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl oder Volksabstimmung“. Und weil ein gefälschtes Dokument verwendet wurde, drohen dann sogar bis zu drei Jahre Haft.

Brisant

Wie ÖSTERREICH berichtete, sieht Öllinger die Urheber im FPÖ-Dunstkreis: Hinter „J.“ soll ein früherer nö. FPÖ-Gemeinderat R. stehen, es gilt die Unschuldsvermutung. Öllinger versucht, das auch mit Textproben und Bildern nachzuweisen. „J.“ und R. posten fast immer die gleichen Van-der-Bellen-feindlichen Parolen. Übrigens: „J.“ hat das gefälschte Dokument inzwischen wieder gelöscht – es wird trotzdem weiterverbreitet.

(gü)

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