Aufklärungsquote sehr gering

Kriminalstatistik: Cybercrime ''zahlt sich aus''

23.03.2020

Wie aus einer parlamentarischen Anfrage hervorgeht, werden vor allem Hackerangriffe nur selten aufgeklärt.

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Im vergangenen Jahr ist die Internetkriminalität erneut in Österreich gestiegen. In den ersten sechs Monaten wurden 13.020 Delikte bei der Polizei angezeigt.  Im Vergleichszeitraum 2018 waren es noch 8.659. Generell wird die Internetkriminalität von Experten in drei Teilbereiche aufgegliedert: Internetbetrug, Cybercrime im engeren Sinn und sonstige Kriminalität im Internet. Die Aufklärung bei Cybermobbing lag 2019 bei knapp über 70 Prozent. Bei einem Hackerangriff liegt hingegen die Aufklärungsquote, je nach Bundesland, zwischen  ca. 11 und 28%.

Parlamentarische Anfrage

Rückblick: Im Mai des vergangenen Jahres veröffentlichte das Innenministerium Kriminalstatistikzahlen, die belegen sollen, dass die Zahl erstatteten Anzeigen in Österreich rückläufig ist. Von einem Rückgang um 7,4 Prozent war die Rede. Die Zahl der Gewalts- und Eigentumsdelikte sei rückläufig, hingegen die Internetkriminalität stelle eine große kriminalpolizeiliche Herausforderung dar. Diese Aussendung dürfte den Nationalratsabgeordneten Philipp Schrangl  (FPÖ) stutzig gemacht haben.  


Hackerangriffe mit geringer Aufklärungsquote

Erst im vergangenen Jahr war die ÖVP Opfer eines Hackerangriffs - oe24.at berichtete darüber. Nun durfte Innenminister Karl Nehammer als ehemaliger Betroffener (er war damals ÖVP-Generalsekretär) die parlamentarische Anfrage selbst beantworten. Bei einem Hackerangriff (= widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem) im Sinne von Paragraf 118a Strafgesetzbuch liegen die Aufklärungsquoten wortwörtlich im Keller: Salzburg 28,1%, Kärnten 20%, Steiermark 16,3%, Vorarlberg 14,5%, Oberösterreich 13,4%, Wien 12,1%, Tirol 11,6% und in Niederösterreich lediglich nur 10,6%. Für das Burgenland liegen keine Zahlen vor. Aber nicht nur, dass die Aufklärungsquote gering ist, stellt das Strafmaß wohl einen weiteren Anreiz dar. Im Falle eines Schuldspruchs erwartet den Täter eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder gar nur eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen.

Cybermobbing: Hass im Netz

Positive Zahlen lassen sich aber der Beantwortung sehr wohl entnehmen. Bei Delikten im Bereich von Cybermobbing, in der Juristerei  Paragraph 107c Strafgesetzbuch (= Fortgesetzte Belästigung im Wege der Telekommunikation oder eines Computersystems) ist die Aufklärungsquote bei weitem nicht so düster, ganz im Gegenteil: Salzburg 95,5%, Tirol 95,4%, Niederösterreich 94,1%, Wien 92,7%, Kärnten 91,1%, Steiermark 90,3%, Oberösterreich  89,3%, Vorarlberg 89,1% und Burgenland 88,9%.

Schwere Delikte verzeichnen hohe Aufklärungsquote

Ob Mord (92,9%), schwere Nötigung (92,9%) oder Körperverletzung (81,6%), bei den Wiener Exekutivbeamten ist die Aufklärungsquote  sehrvielversprechend. Weitere Delikte die zu der Deliktgruppe „Leib und Leben“ zählen: fahrlässige Tötung im Straßenverkehr 83,3% oder gar Körperverletzung mit tödlichem Ausgang bei 100 Prozent. Im Falle einer „schweren Körperverletzung“  liegt der Wert seit drei Jahren nahezu konstant bei rund 80%. In drei von vier Fällen gelang es der Polizei im Jahr 2019, einen Täter nach einer schweren Erpressung zu überführen. Düster sieht es nur beim Raub und schweren Raub aus, hier liegt die Aufklärungsquote nur bei ca. 40%.


Warum steigt die Zahl der Cyberattacken?

Im Gegensatz zu Delikten gegen „Leib und Leben“ erwartet potentielle Täter im Cyber-Bereich eine geringe strafrechtliche Verfolgung. Dies, gekoppelt mit einer geringen Aufklärungsquote und einer sehr geringen Zahl von Verurteilungen, lässt potentielle Täter in Sicherheit wiegen. Die Polizei ist sich dieser Tatsache bewusst und hat daher im vergangenen Jahr ein breites Maßnahmenpaket für unterschiedliche Zielgruppen geschnürt. Die Evaluierung dieser Maßnahmen steht aber noch aus.
Laut Innenministerium „ können aus dem Zahlenmaterial weder die gegenwärtige kriminalpolizeiliche Lage noch Trends bzw. Aussagen über die Sicherheitslage und die Kriminalitätsbelastung abgeleitet werden.“
 

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