Der Ministerrat hat beschlossen, dass künftig eine "Sicherheitsleistung" von Verbrechern eingehoben wird. Sie dient der Abwehr von Kriminaltourismus.
Der Staat kann künftig von Straftätern eine Kaution kassieren. Der Ministerrat beschloss am Dienstag die Möglichkeit zur Einhebung einer sogenannten Sicherheitsleistung bei Straftätern, über die wegen der Geringfügigkeit des Delikts keine U-Haft verhängt wird. Damit sollen Kriminaltouristen abgeschreckt und verhindert werden, dass sich Verdächtige dem Verfahren entziehen.
Genau wie bei Rasern
Die Idee hatte im Burgenland ihren Ursprung:
Raser aus dem Ausland wurden zwar angehalten, aber wenn diese behaupteten,
kein Geld bei sich zu haben, standen die Beamten vor einem enormen
Verwaltungsaufwand, wenn sie das verhängte Bußgeld bei den Temposündern
eintreiben wollten. Mit der Möglichkeit, Sicherheitsleistungen einzuheben,
änderte sich das. Die Polizisten können den Angehaltenen Gegenstände im Wert
der verhängten Strafe abnehmen. Die Sicherheitsleistungen kann zum Beispiel
auch von Ladendieben eingefordert werden.
Funktioniert wie ein Pfand
"Dieses Gesetz ist ein Schritt zur
Sicherung von Strafverfahren und gleichzeitig ein wirksames Instrument zur
Abschreckung von Kriminaltouristen", meint ÖVP-Justizministerin Claudia
Bandion-Ortner. Derzeit haben Opfer eines Diebstahls oder einer anderen
Straftat oftmals bloß die Möglichkeit einer Anzeige, es bestehe aber kein
Haftgrund für die Täter. Diese werden zwar angezeigt, entziehen sich aber
nicht selten dem Strafverfahren: "Die Opfer sehen die gestohlenen
Vermögenswerte oft nie mehr wieder, vor allem bei sogenannten reisenden
Tätergruppierungen", so Bandion-Ortner. Dem soll in Zukunft mittels
Einhebung der Sicherheitsleistung ein Riegel vorgeschoben werden.
"Wenn bestimmte Hinweise vorliegen, dass der Beschuldigte sich dem Verfahren entziehen wird, kann der Staatsanwalt künftig unter gerichtlicher Kontrolle eine unverzügliche Leistung einer angemessenen Sicherheit verlangen", so Bandion-Ortner. Die Einhebung der Sicherheitsleistung soll dazu führen, dass der Beschuldigte sich dem Verfahren nicht entzieht. Die Regelung soll mit 1. August 2010 in Kraft treten.