Ministerrat passiert

Kriminelle zahlen künftig Kaution

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Der Ministerrat hat beschlossen, dass künftig eine "Sicherheitsleistung" von Verbrechern eingehoben wird. Sie dient der Abwehr von Kriminaltourismus.

Der Staat kann künftig von Straftätern eine Kaution kassieren. Der Ministerrat beschloss am Dienstag die Möglichkeit zur Einhebung einer sogenannten Sicherheitsleistung bei Straftätern, über die wegen der Geringfügigkeit des Delikts keine U-Haft verhängt wird. Damit sollen Kriminaltouristen abgeschreckt und verhindert werden, dass sich Verdächtige dem Verfahren entziehen.

Genau wie bei Rasern
Die Idee hatte im Burgenland ihren Ursprung: Raser aus dem Ausland wurden zwar angehalten, aber wenn diese behaupteten, kein Geld bei sich zu haben, standen die Beamten vor einem enormen Verwaltungsaufwand, wenn sie das verhängte Bußgeld bei den Temposündern eintreiben wollten. Mit der Möglichkeit, Sicherheitsleistungen einzuheben, änderte sich das. Die Polizisten können den Angehaltenen Gegenstände im Wert der verhängten Strafe abnehmen. Die Sicherheitsleistungen kann zum Beispiel auch von Ladendieben eingefordert werden.

Funktioniert wie ein Pfand
"Dieses Gesetz ist ein Schritt zur Sicherung von Strafverfahren und gleichzeitig ein wirksames Instrument zur Abschreckung von Kriminaltouristen", meint ÖVP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Derzeit haben Opfer eines Diebstahls oder einer anderen Straftat oftmals bloß die Möglichkeit einer Anzeige, es bestehe aber kein Haftgrund für die Täter. Diese werden zwar angezeigt, entziehen sich aber nicht selten dem Strafverfahren: "Die Opfer sehen die gestohlenen Vermögenswerte oft nie mehr wieder, vor allem bei sogenannten reisenden Tätergruppierungen", so Bandion-Ortner. Dem soll in Zukunft mittels Einhebung der Sicherheitsleistung ein Riegel vorgeschoben werden.

"Wenn bestimmte Hinweise vorliegen, dass der Beschuldigte sich dem Verfahren entziehen wird, kann der Staatsanwalt künftig unter gerichtlicher Kontrolle eine unverzügliche Leistung einer angemessenen Sicherheit verlangen", so Bandion-Ortner. Die Einhebung der Sicherheitsleistung soll dazu führen, dass der Beschuldigte sich dem Verfahren nicht entzieht. Die Regelung soll mit 1. August 2010 in Kraft treten.

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