Datenschützer

Kritik an EU-weiter Datenverfügbarkeit

24.09.2007

Die Datenschutzkommission hat Bedenken beim "Verfügbarkeitsprinzip" von nationalen Daten für Polizei und Justiz aller EU-Staaten im Rahmen der Verbrechensbekämpfung.

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© dpa
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Die Datenschutzkommission fordert in ihrem Bericht für die Jahre 2005 bis 2007 genauere Gesetze, um Datenschutzverletzungen zu verhindern. Handlungsbedarf sieht die Kommission vor allem bei den Themen internationale Datenvermittlung bei Terrorismusbekämpfung, Videoüberwachung und dem Speichern von Internetdaten.

Für die Datenverwendung im Rahmen der Terrorismusbekämpfung begutachtete die DSK die momentane Handhabe bei Übermittlung von Flugpassagierdaten an die USA und die Speicherung von biometrischen Daten im neuen europäischen Sicherheits-Pass. Auch die Datenschutzprobleme im Internet, wie gefälschte Identitäten oder das Speichern von Benutzerverhaltensdaten bei Suchmaschinen, wurden aufgezeigt. "Ein Bedürfnis nach näherer gesetzlicher Regelung" sieht die DSK auch bei der Videoüberwachung für private Zwecke. Hier bestehe ein Spannungsverhältnis zwischen Schutz vor Einbruch und Sachbeschädigung und den Datenschutzinteressen.

Problem in Europa
"Nicht gelungen" sei bis jetzt ein generell geltendes "Datenschutzregime" auf europäischer Ebene. Es bestehe keine Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten im Bereich Inneres und Justiz. Das sei aber vor allem für die Bekämpfung des Terrors und des organisierten Verbrechens wichtig, so die DSK. Daher fordert die DSK hier auch "das Inkrafttreten des EU-Grundrechtskatalogs", indem das Grundrecht auf Datenschutz anerkannt ist. Konkret hat die DSK Bedenken zum "Verfügbarkeitsprinzip" von Daten aus nationalen Datenbanken für Polizei und Justiz der EU-Staaten.

Problem mit US-Wünschen
Die Forderung der USA, Daten der Flugpassagiere zu übermitteln, entspricht nicht dem EU-Recht. Auch das neue Abkommen zwischen den USA und der EU von 2004 hätte datenschutzrechtlich viele Nachteile. Die Daten würden nun länger gespeichert werden, die übermittelnden Daten wären nur scheinbar weniger, und es gäbe keine Kontrolle über die Einhaltung des Abkommens. Auch eine Liste von Personen, die Einreiseverbot haben oder nur mit strengen Kontrollen ins Land dürfen, bestehe vonseiten der USA. Diese Liste mit rund 100.000 Personen sei geheim und nicht einsehbar.

550 Beschwerden
Insgesamt sind in den drei Jahren 550 Beschwerden eingebracht worden. Im Vordergrund standen Beschwerden über die Verwendung von Bonitätsdaten bei Inkassobüros und die Datenverwendung bei kriminalpolizeilichen Ermittlungen. Die elf Empfehlungen der DSK betrafen u.a. die Verwendung von Bonitätsdaten, die Speicherdauer von IP-Adressen und die Einholung von Zustimmungserklärungen zur Übermittlung von Spitalsdaten an private Versicherungen.

Der Datenschutzbericht ist auf der Homepage der Datenschutzkommission http://www.dsk.gv.at abzurufen.

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