Unschuldige schützen

Kritik an Frontalblitzen und Fingerprints

23.06.2008

Der Datenschutzrat übte heftige Kritik an den Novellen zur Straßenverkehrsordnung und zum Passwesen.

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Der Datenschutzrat hat sich am Montag kritisch zur Novelle der Straßenverkehrsordnung mit der Möglichkeit von Radar-Frontalblitzen sowie über die Passgesetznovelle mit den umstrittenen Fingerprints geäußert. So soll ja bei Geschwindigkeitsübertretungen nicht mehr durch Fotografieren der Nummerntafel von hinten das Fahrzeug erfasst werden, sondern künftig von vorn frontal geblitzt werden. Es müssten "alle technischen Maßnahmen ergriffen werden, damit sichergestellt ist, dass Unschuldige, die auf den Fotos ersichtlich sind, unkenntlich gemacht werden", erklärte der Vorsitzende des Datenschutzrates Harald Wögerbauer.

Löschung gefordert
Außerdem müssten Frontfotos von Kraftfahrzeugen, deren Lenker keine Verwaltungsübertretung begangen hätten - wie dies bei der "Section Control" vorgesehen ist - sofort gelöscht werden.

Zur Passgesetznovelle, die die Einführung von Fingerabdrücken im Reisepass vorsieht, stellt der Datenschutzrat klar, dass die Weitergabe von Decodierungsprogrammen an EU-Drittstaaten erst dann zulässig sein dürfe, wenn die dafür datenschutzrechtlich notwendigen Qualitätskriterien erfüllt seien. "Das ist etwa in den USA aber noch nicht gewährleistet", so Wögerbauer in einer Aussendung.

Zuletzt hatten Innenminister Günther Platter (V) und Justizministerin Maria Berger (S) das neue Passgesetz präsentiert. Ab 28. Juni 2009 sollen diese neuen Dokumente mit zwei Fingerabdrücken (linker und rechter Zeigefinger) zur Verfügung stehen. Die Daten der Fingerprints bleiben maximal vier Monate lang in der Staatsdruckerei gespeichert.

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