Abklärungsbedarf

Kritk an Jugendwohlfahrt nach Cains Tod

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Die Qualitätsfrage bei der Jugendwohlfahrt ist neu zu stellen.

Während der 26-jährige Tatverdächtige im Fall Cain noch immer nicht einvernommen werden kann, dreht sich im Hintergrund vieles um das System der Jugendwohlfahrt. Zwar ist Vorarlbergs Jugendwohlfahrt laut Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch in den vergangenen zwei Jahren "aus der größten Not" herausgeholt worden, dennoch müsse man die Qualitätsfrage neu stellen. "Die Anzahl der Meldungen und der Abklärungsbedarf steigen stetig", erklärte Rauch.

Nach einem dementsprechenden Rechnungshofbericht im Herbst 2009 wurde der Personalstand der Vorarlberger Jugendwohlfahrt für 2010 um vier Dienstposten aufgestockt, 2011 kamen weitere 1,4 Dienstposten hinzu. Laut Rechnungshof stiegen zwischen 2002 und 2007 aber allein die Gefährdungsabklärungen um 45 Prozent an. Nachdem im vergangenen Jahr außerdem ein Mangel an stationären Betreuungsplätzen sichtbar geworden war, wurde das Vorarlberger Jugendwohlfahrt-Budget für heuer um rund 1,8 Mio. Euro (plus 9,7 Prozent) auf etwa 27 Millionen Euro erhöht.

Niedriges Startniveau
"Es wurde einiges aufgeholt", würdigte Rauch diese Anstrengungen des Landes, das Startniveau sei allerdings ein sehr niedriges gewesen. Wolle man in schwierigen Fällen das Vier-Augen-Prinzip konsequent umsetzen oder mehr Zeit für Abklärungen an Ort und Stelle zur Verfügung haben, "dann muss noch einmal zusätzliches Personal hinzukommen", betonte der Kinder- und Jugendanwalt. Gerade diese beiden Punkte - dass im Fall Cain die Risikobeurteilung offenbar von nur einem Mitarbeiter vorgenommen und kein Hausbesuch abgestattet wurde - sind weiter Anlass für scharfe Kritik und intensive politische Debatten.

Der 26-jährige Tatverdächtige, der vor knapp zwei Wochen in Bregenz den dreijährigen Cain zu Tode geprügelt haben soll, kann unterdessen immer noch nicht einvernommen werden. Der Mann wird derzeit in der Justizanstalt Feldkirch medizinisch betreut. Auf eine Prognose, wie lange es noch dauern werde, bis der Gesundheitszustand des 26-Jährigen eine Befragung zulässt, wollte sich Staatsanwaltschaftssprecher Heinz Rusch am Donnerstag nicht einlassen.

Drohungen gegen Anwalt
Der als Pflichtverteidiger des Serben eingesetzte Rechtsanwalt Edgar Veith hatte am Mittwoch  erklärt, dass sein Mandant zunächst selbst begreifen müsse, was geschehen sei. Im Moment brächten die mit ihm geführten Gespräche nicht viel. Nachdem Veith infolge massiver Drohungen gegen seine Person die Polizei eingeschaltet hat, laufen mittlerweile auch diesbezügliche Ermittlungen. Man werde über eine Rückverfolgung der Telefondaten den Anrufer ermitteln, der den Anwalt mit dem Abbrennen seiner Kanzlei bedroht hat, hieß es bei der Polizeiinspektion Götzis (Bezirk Feldkirch).

Anzeige gegen Tiroler Luca-Kinderschutzverein
Friedrich Koenig von der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien konnte unterdessen am Donnerstag das Einlangen der Anzeige des Tiroler Luca-Kinderschutzvereins gegen die Jugendwohlfahrt bei seiner Behörde bestätigen. Wegen des darin geäußerten Verdachts des Amtsmissbrauchs ist vorerst die Korruptionsstaatsanwaltschaft zuständig. Nach den Vorerhebungen könnte aber auch der Fall eintreten, dass die Zuständigkeit wieder an die Staatsanwaltschaft Feldkirch zurückgehe, so Koenig zur APA. Die Anzeige des BZÖ-Abgeordneten Christoph Hagen gegen die Jugendwohlfahrt ist noch nicht bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch angekommen.

Vorarlberger Oppositionsparteien für Untersuchungskommission
Die Vorarlberger Oppositionsparteien FPÖ, SPÖ und Grüne treten geschlossen für die Einsetzung einer Untersuchungskommission im Fall Cain ein. Der Vorschlag stammt ursprünglich von den Grünen und wurde sogleich von der SPÖ unterstützt, am Donnerstag trat auch die FPÖ für eine Untersuchungskommission ein. Ob eine solche zustande kommt, hängt allerdings an der Mehrheitsfraktion ÖVP. "Bei uns ist die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen", sagte dazu Klubobmann Rainer Gögele. Der Meinungsbildungsprozess seiner Partei werde spätestens bis zur nächsten Landtagssitzung am 2. Februar abgeschlossen sein. Zu bewerten sei, was eine Untersuchungskommission mehr leisten könne als der Kontrollausschuss des Landtags und die zusätzlich eingesetzte Arbeitsgruppe.

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