In Deutschland verboten, in Österreich nicht strafbar. Aber: Der "Kühnen-Gruß" ist eine Abwandlung des Hitlergrußes.
Beim "Kühnen-Gruß" wird der rechte Arm gestreckt und der Daumen, der Zeigefinger und der Mittelfinger werden abgespreizt. Die anderen Finger bleiben abgewinkelt.
Mit dem damit symbolisierten "W" drückten deutsche Neonazi-Gruppen in den siebziger Jahren ihren Widerstand gegen die Ostpolitik von Willi Brandt aus. Diese Geste wurde sehr wohl als bewusste Abwandlung des Hitlergrußes verwendet. In Deutschland wurde der Gruß aus diesem Grund verboten. In Österreich ist er hingegen laut Innenministerium nach der derzeitigen Rechtsprechung nicht strafbar, da er nicht als Symbol für den Nationalsozialismus angesehen wird.
Kühnen war Neonazi-Führer
Die Bezeichnung "Kühnengruß" geht auf den ehemaligen, in den 90er-Jahren gestorbenen deutschen Neonazi-Führer Michael Kühnen zurück. Kühnen, der als führender Kopf der deutschen Neonazi-Szene in den siebziger Jahren gilt, verstand es die Medien zu benutzen, um immer wieder Öffentlichkeit für seine Politik zu bekommen. Es gelang ihm, sowohl eine getreue Gefolgschaft als auch Kontakte zu fast allen neonazistischen Gruppierungen und Parteien im In- und Ausland aufzubauen.
Kühnen wurde zwei Mal verurteilt. 1978 wegen Verwendung von "Kennzeichen verfassungsrechtlicher Organisationen", 1979 wegen "Volksverhetzung und Verbreitung von neofaschistischen Propagandamaterialien". Insgesamt verbrachte Kühnen siebeneinhalb seiner 18 Jahre dauernden politischen Tätigkeit im Gefängnis.
Küssel-Kontakte nach Deutschland
In Österreich wurde der "Kühnengruß" von Neonazigruppen, die Anfang der 80-er Jahre eng mit der deutschen Szene zusammenarbeiteten, übernommen, so auch von der Volkstreuen Außerparlamentarischen Opposition (VAPO), Die vom österreichischen Neonazi Gottfried Küssel 1986 gegründete Gruppe galt als eine der radikalsten und einflussreichsten Neonazigruppierungen in Österreich. Küssel wurde 1993 zu zehn Jahren Haft wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt.