750 Euro weniger
Künftig weniger Geld für heimische EU-Abgeordnete
30.05.2008
Ab 2009 sollen EU-Abgeordneten einheitlich 7.400 Euro monatlich bekommen. Für die heimischen Vertreter wäre dies ein Minus von 750 Euro.
Einheitliche Gehälter für die 785 Abgeordneten des Europäischen Parlaments rücken näher und somit auch weniger Gehalt für Österreichs Vertreter in Brüssel. Wie der deutsche CSU-Europaparlamentarier Ingo Friedrich am Donnerstag in Brüssel sagte, einigte sich das Präsidium des EU-Parlaments auf die wichtigsten Punkte zur Umsetzung des EU-Abgeordnetenstatuts, wonach ab 2009 grundsätzlich ein einheitliches europäisches Bruttogehalt von monatlich 7.412,69 eingeführt werden soll.
Abgeordnete können demnach in einer Übergangsphase weiterhin mit den nationalen Abgeordneten gleich gestellt werden, wenn es sich um Parlamentarier handelt, die 2009 wiedergewählt werden, oder der jeweilige EU-Staat bis maximal 2019 eine solche Regelung beschließen. Danach müssen die einheitlichen EU-Gehälter angewendet werden.
Minus 750 Euro
Derzeit bestehen noch immer große Unterschiede in
den Gehältern der EU-Abgeordneten. Ein österreichischer EU-Abgeordneter
kommt auf 8.023,60 Euro, ab Juli auf 8.160 Euro. Italienische
EU-Parlamentarier gehören mit brutto mehr als 11.000 Euro zu den
Bestbezahlten, während etwa ihre Kollegen aus den osteuropäischen EU-Staaten
weit unter den nun vorgesehenen einheitlichen Diäten liegen. Die Höhe des
künftigen EU-Abgeordnetengehalts ist mit 38,5 Prozent des Grundgehalts eines
EU-Richters festgesetzt.
Steuerlich dürften die österreichischen EU-Abgeordneten von der Neuregelung profitieren, da die niedrigere EU-Steuer angewendet wird. Die EU-Staaten können nationale Aufschläge beschließen. Auch haben Abgeordnete, ihre Ehegatten und Kinder künftig Anspruch auf eine günstige Krankenversicherung, die entsprechend der Regelung für EU-Beamte die Erstattung von zwei Drittel der Krankheitskosten vorsieht. Die Abgeordneten haben ab einem Alter von 63 Jahren außerdem automatisch Anspruch auf eine Pension von 3,5 Prozent ihres Gehalts für jedes Jahr der parlamentarischen Tätigkeit. Die Pension darf insgesamt 70 Prozent des Gehaltes nicht übersteigen.
Beschäftigungsverbot für Verwandte
Vom
Parlamentspräsidium sei zudem ein Beschäftigungsverbot für Verwandte von
EU-Abgeordneten beschlossen worden, sagte Friedrich. Obwohl britische
Parlamentarier wegen der in ihrer Heimat weit verbreiteten Praxis "bitter
gefaucht" hätten, dürften ab 2009 keine Eltern, Kinder und Ehegatten mehr
von den EU-Mandataren beschäftigt werden. Im Abgeordnetenstatut enthalten
ist auch die lange umstrittene punktgenaue Abrechnung der Reisekosten.
Künftig müssen die tatsächlichen Kosten für Flugtickets erstattet werden
anstatt der üblicherweise weit höheren Flugkostenpauschale.
Aus den Delegationen von SPÖ und ÖVP hieß es am Donnerstag, ob und welche Übergangsregelungen von Österreich und seinen EU-Abgeordneten in Anspruch genommen werden, sei noch nicht diskutiert worden. Nach Angaben von Friedrich soll die endgültige Umsetzung des Abgeordnetenstatuts in einer der nächsten Präsidiumssitzungen beschlossen werden.