Neuregelung möglich

Kürzung der Familienbeihilfe möglich

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Eine Neuregelung dürfte aber weder Ausländer noch Österreicher diskriminieren

Die von VP-Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka (V) geforderte geringere Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder wäre nicht per se europarechtswidrig. Davon gehen die Europarechtler Franz Leidenmühler von der Uni-Linz und Franz Marhold von der Uni-Graz aus. Allerdings dürfte die Neuregelung - angedacht ist die Anpassung der Beihilfe an die (oft geringere) Kaufkraft im Ausland - weder in Österreich lebende EU-Bürger noch im Ausland arbeitende Österreicher diskriminieren, betont Leidenmühler. Und das könnte sich in der Praxis möglicherweise schwierig gestalten.

Familienbeihilfe
Marhold meint, dass eine Anpassung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder an die dortige Kaufkraft nicht von vornherein unzulässig wäre. "Nach meinem Dafürhalten müsste das vom Sachlichkeitsgebot getragen sein", sagte Marhold. Eine Vorbildentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gebe es zwar nicht. Eine geringere Auszahlung werde aber "dort zulässig sein, wo sich die soziale Bedürftigkeit tatsächlich an den Verhältnissen am Aufenthaltsort orientiert", meint der Europarechtler.

Diskriminierung
Leidenmühler verweist jedoch darauf, dass eine derartige Regelung weder in Österreich lebende EU-Bürger noch im Ausland arbeitende Österreicher diskriminieren dürfte. "Es muss eine diskriminierungsfreie Regelung sein", betont Leidenmühler. Außerdem könnte auch eine vorgeblich "diskriminierungsfreie" Regelung unzulässig sein, wenn sich vor dem EuGH herausstellen sollte, dass in der Praxis vor allem Ausländer davon betroffen sind. "Das wäre eine klassische materielle Diskriminierung" und daher unzulässig, so der Linzer Europarechtler. Dass Lopatka die aktuelle Debatte unter dem Titel einer geringeren Familienbeihilfe für Ausländer begonnen habe, sei diesbezüglich "sicher kontraproduktiv", meint Leidenmühler.

Sowohl Marhold als auch Leidenmühler betonen, dass die völlige Streichung der Familienbeihilfe für EU-Bürger nicht in Frage kommt. Dies habe der EuGH bereits mehrmals entschieden. Es sei europarechtlich klar geregelt, dass Arbeitskräften keine sozialrechtlichen Nachteile entstehen dürfen, wenn sie von ihrem Recht Gebrauch machen, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, so Leidenmühler.

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