Küssel wird vorgeworfen die Neonazi-Homepage "Alpen-donau.info" betrieben zu haben.
Das Urteil im Wiederbetätigungsprozess gegen Gottfried Küssel und seine Mitangeklagten Felix B. sowie Wilhelm A. im Wiener Landesgericht wird erst im kommenden Jahr fallen. Das hat der Schwursenat (Vorsitz Martina Krainz) am Mittwochnachmittag beschlossen. Inklusive der Urteilsverkündung sind nun drei weitere Verhandlungstage, am 7. November sowie am 9. und 10. Jänner 2013, anberaumt. Küssel und den beiden anderen Beschuldigten wird vorgeworfen, die Neonazi-Homepage "Alpen-donau.info" sowie das dazugehörige Forum "alinfodo.com" betrieben zu haben.
Nächster Termin
Am 7. November soll nun der deutsche Partner des Drittangeklagten WIlhelm A. per Videokonferenz einvernommen werden. Ob das so stattfindet, bleibt abzuwarten: Der Zeuge könnte sich, so die Vermutung von Prozessbeteiligten, der Aussage entschlagen. Darüber hinaus hat der Staatsanwalt die Einvernahme zweier weiterer Beamter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) beantragt. In einem Fall handelt es sich um eine neuerliche Einvernahme, was Küssels Verteidiger Michael Dohr heftig kritisierte. Er behielt sich weitere Beweisanträge vor. Bei diesen Einvernahmen geht es um die inhaltliche Auswertung des bei den Angeklagten sichergestellten Materials.
Am 9. Jänner wird der IT-Sachverständige sein Gutachten präsentieren. Er will weitere Untersuchungen zur Nachvollziehbarkeit der technischen Auswertung des BVT durchführen. Der 10. Jänner ist für Verlesungen, die Schlussplädoyers und die Urteilsverkündung reserviert. Detail am Rande: Die Verhandlungspause zwischen 7. November und 9. Jänner übersteigt eigentlich die zulässige Frist von zwei Monaten zur Fortführung einer Verhandlung. Die Verteidiger erklärten unisono, auf Anträge zur Neuverhandlung wegen Fristablaufs verzichten zu wollen.
© APA/HELMUT FOHRINGER
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