"Sinnlose Diskussion"
Kurz: Flüchtlingsverteilung ist Irrweg
24.12.2017
Bundeskanzler: Staaten sollen über Flüchtlingsaufnahme allein entscheiden.
Die EU-Flüchtlingsumverteilung nach festen Quoten ist aus Sicht von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ein Irrweg. "Staaten zur Aufnahme von Flüchtlingen zu zwingen, bringt Europa nicht weiter", sagte er der "Bild am Sonntag". "Wenn wir diesen Weg fortsetzen, spalten wir die Europäische Union nur noch weiter. Die Mitgliedstaaten sollten selbst entscheiden, ob und wie viele Menschen sie aufnehmen."
Die Diskussion über eine Quote sei ohnehin weitgehend sinnlos, sagte er. "Denn die Migranten, die sich auf den Weg nach Europa machen, wollen nicht nach Bulgarien oder Ungarn. Sie wollen vor allem nach Deutschland, Österreich oder Schweden."
Fehlentwicklungen
Kurz sagte, die Fehlentwicklungen in der EU-Flüchtlings- und Migrationspolitik gehörten dringend korrigiert. "Die Grenzen zwischen Asyl und Wirtschaftsmigration sind derzeit vollkommen verschwommen." Es gehe darum, den Menschen in ihren Herkunftsländern zu helfen. Wenn das nicht möglich sei, in den Nachbarstaaten. "Wenn auch das nicht möglich ist, dann auf ihrem Kontinent in sicheren Gebieten. Diese sollte die EU unterstützen, vielleicht sogar organisieren und militärisch sichern."
Erst in einem letzten Schritt könne vor Ort ausgewählt werden, wer nach Europa kommen dürfe, sagte er. "Aber wir können nicht länger jeden aufnehmen, der es mit Hilfe eines Schleppers illegal in die EU schafft." Der politische Wille, diese Linie zu unterstützen, sei vorhanden, meinte Kurz.
Verpflichtende Umverteilung
Die EU-Staaten hatten 2015 in einem Mehrheitsbeschluss die verpflichtende Umverteilung ("Relocation") von Flüchtlingen nach einer bestimmten Quote aus Griechenland und Italien auf andere EU-Staaten beschlossen. Allerdings weigern sich vor allem die Visegrad-Staaten - Ungarn, Tschechien, Polen und die Slowakei - trotz des Beschlusses und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) daran teilzunehmen. Die EU-Kommission hat mittlerweile gegen Polen, Ungarn und Tschechien diesbezüglich vor dem EuGH Klage eingereicht.