Für Zuwanderer

Kurz stellt "Rot-Weiß-Rot-Fibel" vor

27.02.2012

Neue Zuwanderer Österreich-Zentren willkommen heißen: Fibel soll Werte vermitteln.

Zur Vollversion des Artikels
© TZ ÖSTERREICH/Kernmayer
Zur Vollversion des Artikels

Neue Zuwanderer sollen in Österreich besser in Empfang genommen werden. Das verkündete Staatssekretär Sebastian Kurz (ÖVP) am Dienstag bei einer Integrationskonferenz in Wien. „Klare Regeln, was die Zuwanderung betrifft, sind nötig“, so Kurz. „Aber wie man mit ­jemandem umgeht, der zuwandern darf, da gibt es noch viel Luft nach oben.“

Wie ÖSTERREICH bereits berichtete, soll der Erstkontakt der Zuwanderer jetzt „institutionalisiert“ werden und damit bundesweit gleich aussehen. Von der Botschaft im Herkunftsland sollen die Zuwanderer mittels Gutschein in ein Österreich-Zentrum geleitet werden.

Bisher hatten Länder und Gemeinden völlig unterschiedliche Angebote für Zuwanderer, manche auch gar keine.

Heimatkunde für die 
neuen Zuwanderer
Für Kurz vorstellbar ist, dass Informationszen­tren für Zuwanderer längerfristig in allen Bundesländern entstehen. Zuwanderer können sich hier über Wohnungs- und Arbeitsmarkt oder das Bildungssystem informieren. Die Migranten werden bei dem neuen Projekt aber auch selbst in die Pflicht genommen: Ab Sommer werden ihnen „Rot-Weiß-Rot-Fibeln“ ausgehändigt, die derzeit ausgearbeitet werden – eine Art Staatskunde für Migranten, die Wertevorstellungen sowie Infos zu Politik, Kultur und Natur in ­Österreich übermittelt.

Rüge aus Brüssel: Hürden für qualifizierte Migranten
Die grüne Integrationssprecherin Alev Korun begrüßt das Projekt grundsätzlich. Bei den Wertevorstellungen müsse man aber „aufpassen, dass keine Stereotypen übermittelt werden. Das hilft keinem“, sagt Korun zu ÖSTERREICH.

Zeitgleich mit der Konferenz trudelte eine Mahnung der EU-Kommission ein: Österreich stelle hoch qualifizierten Migranten zu viele Hindernisse am Arbeitsmarkt in den Weg. Österreich müsse die „Blue Card“-Richtlinien umsetzen. Damit wird die Gleichbehandlung mit Inländern am Arbeitsmarkt geregelt.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel