Selbst milliardenschwere Zukäufe von „Verschmutzungsrechten“ reichen nicht, um die Kyoto-Ziele zu erfüllen, kritisiert der Rechnungshof.
Der Rechnungshof stellt der österreichischen Klimapolitik erneut ein vernichtendes Zeugnis aus: „Es ist unwahrscheinlich, dass das Kyoto-Ziel mit den nationalen Maßnahmenpaketen der Klimastrategie erreicht werden kann“, teilte die Prüfbehörde mit.
Hintergrund: Österreich hat sich völkerrechtlich verpflichtet, seine Treibhausgas-Emissionen gegenüber dem Jahr 1990 um 13 Prozent zu verringern. Tatsächlich wurde zuletzt sogar um 32 Prozent mehr CO2 ausgestoßen als erlaubt.
Teure Strafen
Die jetzt quasi amtlich festgestellte Untätigkeit
schadet nicht nur der Umwelt, sondern wird auch teuer: Der Rechnungshof hält
ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU für wahrscheinlich. Und der
Klimaexperte Erwin Mayer rechnet damit, dass Österreich bis 2012 auf dem
internationalen Markt Emissionsrechte im Wert von „mindestens 1,5 Milliarden
Euro“ zukaufen muss. Eine Summe, die auch der WIFO-Fachmann Stefan
Schleicher nachvollziehen kann. „Die Größenordnung stimmt, auch wenn es
natürlich noch viele Unwägbarkeiten gibt.“
Schärfere Auflagen für Länder und Häuslbauer
Allein mit dem Zukauf von „Verschmutzungsrechten“ wird man die Kyoto-Ziele
freilich nicht erreichen, wie der Rechnungshof betont. Er empfiehlt etwa,
den öffentlichen Verkehr attraktiver zu machen und die Wärmedämmung von
Gebäuden stärker zu kontrollieren. Hier müsste es laut Behörde schärfere
Auflagen für Neubauten und Sanierungen alter Häuser bzw. Wohnungen geben. So
wenden die Länder nur einen Bruchteil der milliardenschweren
Wohnbauförderung für bessere Wärmedämmungen auf.
Äußerst wenig hält der Rechnungshof von den bisher gesetzten Aktionen der Regierung – wie etwa der Erhöhung der Mineralölsteuer, der Beimischung von Biodiesel sowie der Reform der Normverbrauchsabgabe. Daraus seien teils nur „relativ geringe Wirkungen“ zu erwarten, heißt es.
Neues Gesetz nötig
Noch-Umweltminister Josef Pröll (ÖVP)
will auf die Kritik mit einem neuen Klimaschutzgesetz reagieren. Darin
werden etwa die Länder stärker in die Pflicht genommen, wenn sie ihre
CO2-Reduktionsziele verfehlen.