Gegen die EInsparungen gibt es auch verfassungsrechtliche Bedenken.
Die Länder wehren sich gegen die geplanten Einsparungen im Familienbereich im Zuge der Budgetsanierung: Nachdem Niederösterreich und Wien bereits Bedenken geäußert hatten, üben in der Begutachtung des entsprechenden Gesetzesentwurfs nun auch Tirol, Kärnten, Vorarlberg, Salzburg und das Burgenland heftige Kritik. Ebenso wie der Rechtsanwaltskammertag orten einige Länder etwa verfassungsrechtliche Probleme. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) spricht sich gegen eine finanzielle Schlechterstellung von Familien aus.
In der Stellungnahme der Vorarlberger Landesregierung wird zu Beginn auf einen einstimmigen Beschluss des Landtags verwiesen, wonach man sich für die Rücknahme des vorgesehenen Sparpakets im Familienbereich ausspricht. Die geplanten Maßnahmen zur Konsolidierung des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) seien "undifferenziert".
Bedenken
Verfassungsrechtlich ergeben sich für Vorarlberg etwa Zweifel, ob die Maßnahmen und deren rasche Umstellung mit dem aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleiteten Sachlichkeitsgebot und dem Vertrauensschutz vereinbar sind. Die Senkung der Anspruchsdauer der Familienbeihilfe auf das vollendete 24. Lebensjahr mit 1. März 2011 etwa "lässt eine persönliche Umstellung bzw. ein Einstellen auf diese Änderungen kaum zu und stellt daher einen verfassungsrechtlich unzulässigen, plötzlichen Eingriff in eine berechtigte Erwartungshaltung dar".
Auch das Amt der Salzburger Landesregierung äußert verfassungsrechtliche Bedenken und meint außerdem, die geplanten Maßnahmen seien "weder sozial ausgewogen noch sozial treffsicher".
Familienbeihilfe
Die Umwandlung der 13. Familienbeihilfe in einen Pauschalbetrag von 100 Euro für 6- bis 15-Jährige scheint für Tirol - ähnlich wie für Vorarlberg - "aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht unbedenklich". Auch für jüngere Kinder würden regelmäßig Kosten, etwa für die Kinderbetreuung, anfallen, die sich von den aufzuwendenden Kosten für Schüler "nicht wesentlich unterscheiden". Für Kärnten ist die Verknüpfung des Anspruchs mit der Schulpflicht ebenfalls "sachlich nicht rechtfertigbar".
"Härte"
Eine "aus sozialer Sicht übermäßige und sachlich nicht begründbare Härte" sieht Kärnten auch in der geplanten Streichung des Mehrkindzuschlags. Ähnlich äußerte sich dazu Tirol, und auch das Burgenland übte entsprechende Kritik. Letzteres Bundesland lehnt auch die Herabsetzung der Altersgrenze bei der Familienbeihilfe ab. Negativ auch die Stellungnahme zur Streichung der Familienbeihilfe für arbeitssuchende Jugendliche zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr: Es wird mit einer vermehrten Inanspruchnahme der Mindestsicherung gerechnet, die dadurch entstehenden Mehrkosten wären aber von den Ländern zu tragen, heißt es.
Die GÖD lehnt u.a. die Senkung der Anspruchsdauer bei der Familienbeihilfe und den Wegfall des Mehrkindzuschlags ab. Für den Rechtsanwaltskammertag sind die "im Vergleich zu den anderen betroffenen Gesellschaftsschichten" hohen Einsparungen im Familienbereich "unverhältnismäßig". Auch bestünden "aus verfassungsrechtlicher Hinsicht schwerwiegende Bedenken dagegen, die Leistungen in so hohem Ausmaß im Wesentlichen ohne ausreichende Übergangsfristen (...) zu kürzen".
Die Regierung hat bereits Nachbesserungen, etwa im Bereich der Familienbeihilfe und des Mehrkindzuschlags, angekündigt. Die entsprechenden Verhandlungen sind im Finale, angepeilt wird eine Einigung bis zum Wochenende bzw. spätestens bis zur Budgetrede am kommenden Dienstag.