Rechtlose Asylwerber
Lässt Innenministerium per Weisung abschieben?
02.02.2009
Laut Flüchtlingshelferin Ute Bock wurden Asylwerbern Rechte verwehrt. Soll durch mehr Abschiebungen die Statistik geschönt werden?
Die Flüchtlingshelferin Ute Bock hat am Montag Kritik an der Abschiebe-Praxis in Österreich geübt. Immer wieder würden Fälle bekannt, wonach Betroffenen das Recht auf einen Asylantrag oder die Grundversorgung verwehrt werde, erklärte Bock. "Wir vermuten eine Weisung des Innenministeriums, dass diese Rechte nicht mehr gewährt werden", so Karin Klaric, Rechtsberaterin im Verein Ute Bock.
Rechte beschnitten
Klaric berichtete von einem Nigerianer, der
bei seiner täglichen Meldung in der Polizeiinspektion plötzlich in Schubhaft
genommen wurde. Ohne Bekannte oder einen Rechtsberater kontaktieren zu
dürfen, wurde auch sein Asylantrag nicht weitergeleitet. Er sollte dagegen
schon am nächsten Morgen in sein Heimatland abgeschoben werden. Dabei
handelt es sich um keinen Einzelfall, jede Woche käme es zu einem oder zwei
derartigen Vorfällen, betonte Klaric: "Wir vermuten, dass das
Innenministerium Statistiken aufwerten will, auf Kosten des Rechtsschutzes."
Immer mehr Hilfesuchende
Dem Verein geht es laut Bock nach einer
"großzügigen Unterstützung" des Bauunternehmers Hans-Peter Haselsteiner
wieder besser, aber es würden immer mehr Hilfesuchende bei der Organisation
anklopfen. "Täglich stehen Familien vor der Beratungsstelle, die vor die Tür
gesetzt wurden. Es ist unglaublich, dass das bei uns in Österreich möglich
ist", meinte die Flüchtlingshelferin.
Innenministerium bestreitet
Das Innenministerium weist die
Vorwürfe der Verletzung des Rechtsschutzes bei Abschiebungen zurück. Es gebe
keine Weisung, wonach Flüchtlingen das Recht auf einen Asylantrag oder die
Grundversorgung verwehrt werden soll, heißt es aus dem Büro Fekter.
Wenn die Kriterien für die Grundversorgung nicht gegeben seien, würden die Betroffenen klarerweise herausfallen, bei negativem Abschluss eines Asylverfahrens komme es zur Abschiebung. Es gebe genügend Beispiele, an denen man sehen könne, dass jeder, der um Asyl ansucht, auch ein Verfahren bekommt.