Nur ÖVP-Landesrat Josef Martinz stimmt gegen die Klage der Regierung.
Eine bereits im Dezember angekündigte Verfassungsklage gegen das Bundesbudget ist am Dienstag von der Kärntner Landesregierung beschlossen worden. Dagegen stimmte nur ÖVP-Landesrat Josef Martinz. Konkret wird gegen das Budgetbegleitgesetz wegen der Änderungen im Familienlastenausgleichsfonds und der Streichung des Alleinverdiener-Absetzbetrages für Pensionisten vorgegangen.
SPÖ mit an Bord
Da die FPK in der Landesregierung über vier von sieben Sitzen verfügt, hätte sie die Verfassungsklage auch im Alleingang durchbringen können. Von der SPÖ kam im Dezember des Vorjahres noch Kritik: "Jemand der im budgetpolitischen Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen", meinte damals SP-Parteichef Peter Kaiser. Er verwies auf die Kürzungen der FPK beim Heizkostenzuschuss, bei der Mindestsicherung und beim Babygeld. Mit der nun vorgelegten Klage konnte sich die SPÖ aber identifizieren, Kaiser: "Wir konnten den inhaltlichen Begründungen zustimmen."
Die zweite Beschwerde bezüglich des Alleinverdiener-Absetzbetrages für Pensionisten war von der SPÖ zuerst als Resolution eingebracht worden. Blau und Rot stimmten dafür und formulierten anschließend einen gemeinsamen Antrag. Die ÖVP war auch hier dagegen, ganz im Gegensatz zu ihrer Vorarlberger Schwesterpartei. Im westlichsten Bundesland war eine Klage gegen das Budgetbegleitgesetz von der ÖVP-geführten Landesregierung bereits im Jänner beschlossen worden. Wie in Kärnten ficht man die Kürzungen bei Familien- und Kinderbeihilfen an.