Allein durch Pensionsreformen in den Ländern könnten 500 Mio. Euro eingespart werden, schätzt der Rechnungshof.
Rechnungshofpräsident Josef Moser fordert die Regierung auf, bei der nächsten Verwaltungsreform-Runde Ende August Nägel mit Köpfen zu machen. "Wollen sie die Lösungsvorschläge umsetzen oder wollen sie sie nicht umsetzen? Es liegen alle Punkte am Tisch und die Regierung wird erklären müssen, was der politische Wille ist", betont Moser. Mangelnden Reformwillen ortet Moser nicht nur bei den Ländern, sondern auch beim Bund: "Reformresistente gibt es in allen Bereichen, keine Gebietskörperschaft ist davon ausgenommen."
Wozu drei Wetterdienste?
Als Beispiel verweist Moser darauf, dass
sich der Bund nach wie vor drei Wetterdienste leistet - die Zentralanstalt
für Meteorologie und Geodynamik, den Wetterdienst der Flugsicherung Austro
Control und jenen des Bundesheeres. "Das ist ein Unikat, aber dessen
ungeachtet ist man nicht in der Lage, die drei Wetterdienste
zusammenzulegen", kritisiert Moser. Dass die von der Regierung stattdessen
geplanten Maßnahmen tatsächlich die erwarteten Synergieeffekte bringen,
bezweifelt Moser und kündigt eine neuerliche Prüfung an.
Pensionen für Landesbeamte
Auch bei den Beamtenpensionen und
bei der Bildungsreform würden mittlerweile Reformkonzepte am Tisch liegen,
nur der politische Wille sei noch ausständig, so Moser. Allein durch
Pensionsreformen in den Ländern könnten bis 2049 noch bis zu 500 Mio. Euro
eingespart werden - der Löwenanteil in Kärnten, dessen Pensionsreform der
Rechnungshof nach wie vor als ungenügend beurteilt.
Gleiches Dienstrecht für alle Lehrer
Im Bildungsbereich
schlägt Moser u.a. eine Konzentration von Gesetzgebung, Qualitätssicherung
und Budget beim Bund vor. Die Kontrolle sollte auf regionaler Ebene
stattfinden, die Schulen weitgehende Autonomie erhalten. Für alle Lehrer
soll künftig ein einheitliches Dienstrecht gelten.
Weg von Akut - hin zu Pflege
Einmal mehr plädiert Moser auch für
Umschichtungen im Gesundheitsbereich: So könnten Tausende "Akutbetten" in
den Krankenhäusern abgebaut werden, um im Gegenzug mehr Geld in Pflege und
Prävention investieren zu können. Diese Debatte dürfe aber nicht auf die
Schließung von Krankenhäusern reduziert werden. "Solche Debatten, wenn sie
verkürzt durchgeführt werden, führen dazu, dass eine notwendige Reform von
Haus aus nicht in Gang gesetzt wird."
Prüfkompetenz für alle Gemeinden
Die geplante
Ausweitung der Prüfkompetenzen bei den Gemeinden bezeichnet
Rechnungshofpräsident Josef Moser als "Schritt in die richtige Richtung".
Allerdings strebt er weiterhin die Einbeziehung aller Kommunen in die
Rechnungshofkontrolle an. "Wir haben immer darauf hingewiesen, dass es
notwendig wäre, alle Gemeinden in die Prüfkompetenz einzubeziehen", so der
Rechnungshofpräsident im APA-Interview. Doppelprüfungen zwischen
Rechnungshof und Landesrechnungshöfen würde man in diesem Fall durch
entsprechende Koordination vermeiden.
SPÖ und ÖVP haben sich im Juni auf Druck der Opposition darauf geeinigt, dem Rechnungshof zumindest die Prüfung aller Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern zu erlauben. Ob die Kontrollbehörde darüber hinaus noch die Möglichkeit erhält, im Fall von Budgetturbulenzen auch kleinere Kommunen unter die Lupe zu nehmen, wird noch verhandelt. Moser würde das als weiteren Schritt in die richtige Richtung begrüßen, betont aber, "den parlamentarischen Beratungen nicht vorgreifen" zu wollen.
Grundsätzlich seien all diese Regeln aber nur "Hilfskriterien, die nicht den Umstand beseitigen, dass alle Gemeinden in die Prüfkompetenz mit einbezogen werden sollten", betont Moser. Die Politik habe jedoch signalisiert, dass für ein derartiges Modell derzeit "ein parlamentarischer Kompromiss nicht erreichbar wäre".
Die nun zwischen Regierung und Opposition verhandelte Ausdehnung der Gemeindeprüfungen würde es dem Rechnungshof aber immerhin erlauben, 71 (statt bisher 24) der 2.356 Gemeinden (ohne Wien) in Österreich von sich aus zu prüfen. Außerdem entfallen auf diese Gemeinden laut Moser 38 Prozent der gesamten kommunalen Ausgaben, womit auch verlässlichere Vergleichsanalysen ("Benchmarks") und Aussagen über die Mittelverwendung der Gemeinden möglich würden.
Parteispenden nicht prüfbar
Zurückhaltend äußert sich Moser
zur derzeit ebenfalls zwischen Regierung und Opposition verhandelten
Offenlegung von Parteispenden. Grundsätzlich habe der Rechnungshof immer
Interesse an Transparenz, die Verhandlungen seien aber Sache der Parteien.
Einmal mehr stellt Moser allerdings klar, dass der Rechnungshof, anders als
von der Politik immer wieder behauptet, derzeit keine Prüfung der
Parteispenden vornehmen kann. Spenden über 7.260 Euro müssten dem
Rechnungshof lediglich gemeldet werden, eine Kontrolle sei aber nicht
möglich. Vorgesehen ist nur, dass der RH auf Ersuchen der jeweiligen Partei
bekanntgibt, ob eine bestimmte Spende deklariert wurde oder nicht.
Vorgekommen ist das aber noch nie.