Fall Zogaj
Laut Ungarn Österreich zuständig
04.04.2009
Die ungarischen Behörden berufen sich auf das Dublin-Abkommen, da auch der Asylantrag der Mutter in Österreich laufe.
Ungarn sieht sich weder für die Asylverfahren der beiden jüngeren Zogaj-Kinder noch jenes der Mutter zuständig und ist der Ansicht, dass die Verfahren in Österreich abgewickelt werden sollten. "Das haben wir Österreich auch bereits mitgeteilt", zitierte das Ö1-"Morgenjournal" am Samstag Agnes Garamvölgyi von der ungarischen Einwanderungsbehörde. Begründet wird dies damit, dass das Asyl-Verfahren des ältesten Familienmitglieds, Mutter Nurie Zogaj, in Österreich laufe.
Berufung auf Dublin-Abkommen
Ungarn führt dabei das
Dublin-Abkommen ins Treffen, wonach das Land, in dem das Asyl-Verfahren des
ältesten Mitglieds abgewickelt wird, auch für die übrigen Familienmitglieder
zuständig sei. "Gemäß der Dublin-Verordnung gibt es keine andere
Lösung", so Garamvölgyi. "Der Fall der Familie sollte
gemeinsam behandelt werden." Man habe den österreichischen Behörden
mitgeteilt, dass man die Verfahren nicht übernehme.
Kinder hatten in Ungarn Erstanträge gestellt
Von Seiten des
Innenministeriums war am Samstag vorerst keine Stellungnahme zu erhalten.
Innenministerin Maria Fekter (V) hatte ebenfalls stets auf das
Dublin-Abkommen gepocht - allerdings war sie der Ansicht, dass Ungarn
zuständig sei, da dort die Kinder ihre Erstanträge gestellt hätten. Sie
plädierte wiederholt dafür, alle Zogaj-Anträge gemeinsam in Ungarn
abzuwickeln.
Drei der vier Geschwister hatten im Dezember versucht, aus dem Kosovo nach Österreich zu gelangen, waren aber in Ungarn aufgegriffen und in ein Flüchtlingslager gebracht worden. Dort stellten sie Asylanträge. Anfang dieses Jahres kamen sie dann doch nach Österreich, nach der Einreise des ältesten Bruders war die Familie - bis auf den Vater - wieder vereint. Die beiden älteren Brüder sind indes im Februar in den Kosovo zurückgekehrt.
Bundesasylamt am Zug
Der Anwalt der Familie Zogaj, Helmut Blum,
sieht nun für die Asylanträge der Mutter als auch der beiden jüngeren
Zogaj-Kinder das Bundesasylamt am Zug, sagte er am Samstag. Dass sich Ungarn
für die Asylverfahren nicht zuständig sehe, sei für Blum ein logisches
Ergebnis, mit dem er gerechnet habe.
Die beiden jüngeren Kinder hätten jetzt, so wie auch die Mutter und die ältere Tochter Arigona, eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung in Österreich. In den nächsten zwei bis drei Monaten werde es zu einer Einvernahme vor dem Bundesasylamt in Österreich und zu einem Urteil in erster Instanz kommen. Sollte das Urteil, so Blum, negativ ausfallen, sei der Asylgerichtshof der nächste Weg.