Bis Sommer 2012
Lehrer-Dienstrecht verzögert sich weiter
12.10.2011
Neues Dienstrecht für PH-Lehrende geht heute in Begutachtung.
Der Weg ist bekanntlich das Ziel - und der stellte sich beim neuen Lehrer-Dienstrecht bisher als steinig heraus. Nach Verwerfen des ursprünglichen Ziels, das neue Dienstrecht für die etwa 120.000 Lehrer in Österreich bis Ende des Jahres auszuverhandeln, nannte Unterrichtsministerin Claudia Schmied (S) am Mittwoch die Mitte des kommenden Jahres als neuen Ziel-Termin für die angedachte Einigung. "Wir haben den Ehrgeiz, bis Sommer fertig zu sein", so Schmied, "immerhin wollen wir es ja auch noch umsetzen". Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S) ortet "gutes Einvernehmen zwischen der Dienstgeberseite und den Gewerkschaften".
Einfacher scheint das mit den Lehrenden an Pädagogischen Hochschulen (PH) zu funktionieren: Ihr neues Dienst- und Besoldungsrecht geht heute, Mittwoch - eine Woche nach Schmieds Vorstellung eines "großem Reformpakets" für die PH - in Begutachtung und soll ab September 2012 wirksam werden. Anders als beim Dienstrecht für die Lehrer an Schulen soll es für alle und damit nicht nur für die neu eintretenden Lehrer an den PH und damit rund 1.200 Personen gelten. Mit dem Gesetzesentwurf soll eine "Abkehr vom traditionellen Lehrerdienstrecht" vollzogen werden, so Schmied. Dabei orientiere man sich verstärkt an den Universitäten, was auch die Kooperation mit ebendiesen erleichtern soll.
So sieht der Entwurf analog zum Dienstrecht an den Unis künftig fünf Wochen Urlaub (bzw. sechs Wochen für Dienstältere) statt der bisherigen Ferienregelung vor. "Wir stellen die PH-Lehrenden damit den Angestellten in der Privatwirtschaft gleich", so Heinisch-Hosek. Durch das Jahresarbeitszeitmodell ist laut Schmied auch verstärkt Fortbildung für Lehrer in den Ferienmonaten außerhalb der Unterrichtszeit möglich. Das Grundgehalt der Lehrenden bleibt gleich, für Mehrleistungen wie Forschungstätigkeiten soll es zusätzlich "All-in-Zulagen" geben; auch eine Leistungsentlohnung in Form von Prämien ist angedacht.
Nachdem Schmied bereits vergangene Woche betont hatte, die Forschungskompetenz an den PH stärken zu wollen, sieht der Gesetzesentwurf nun auch die Möglichkeit von Freistellungen für Forschungstätigkeiten vor. Eine Anstellung an der PH soll künftig auch für "Quereinsteiger" ohne Lehramtsausbildung, beispielsweise von einer Uni, möglich sein. Im Rahmen eines befristeten Dienstverhältnisses sollen auch Assistentenstellen geschaffen werden.