FFP2-Masken sind kein Ersatz mehr bei Verweigerung von Schnelltests.
Wien. Lehrer, Kindergartenpädagogen und auch Beamte im Parteienverkehr werden sich künftig auf das Coronavirus testen lassen müssen. Der bisherige Ausweg für Testverweigerer in Berufsgruppen mit viel Kundenkontakt, alternativ mit FFP2-Maske zu arbeiten, entfällt.
Das kann vor allem für Lehrer rechtliche Konsequenzen haben: In der Praxis würde die Verweigerung des Tests damit künftig als Dienstrechtsverletzung gelten, heißt es im Bildungsministerium. Die möglichen Konsequenzen reichen dabei von einer Belehrung bis hin zu einer Entlassung.
Konkret ist der Ablauf so: Gefährdet die Dienstpflichtverletzung das Ansehen der Schule oder wesentliche Interessen des Dienstes, können beamtete Lehrer suspendiert werden. Am Ende eines Disziplinarverfahrens können ein Verweis, empfindliche Geldstrafen oder die Entlassung stehen.