Lehrerdienstrecht: Der bisherige Regierungsvorschlag
25.01.2013Höhere Unterrichtsverpflichtung, höheres Anfangs- und niedrigeres Endgehalt, neue Zulagenregeln.
Der seit Mai auf dem Tisch liegende Regierungsvorschlag sieht ein einheitliches Dienstrecht für alle neu eintretenden Pädagogen vor. Derzeit gibt es unterschiedliche Regeln für Landeslehrer (Volks-, Haupt, Sonder-, Berufs- und Polytechnische Schule) und Bundeslehrer (AHS; berufsbildende mittlere und höhere Schulen, BMHS). Eckpunkte sind eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung auf 24 Stunden, höhere Anfangsgehälter samt einer späteren Verflachung der Gehaltskurve, neue Regeln für Zulagen, verpflichtende Fortbildung für alle Lehrer, eine Neugestaltung des Berufseinstiegs sowie ein Aus für die Pragmatisierung.
Künftig sollen alle Lehrer verpflichtend 24 Stunden pro Woche unterrichten, wobei darunter auch Lernzeiten bei der Tagesbetreuung fallen. Derzeit gilt für Pflichtschullehrer eine Unterrichtsverpflichtung von 20 bis 22 Wochenstunden, für Lehrer an Bundesschulen sind es grundsätzlich 20 (wobei aber etwa Schularbeitsfächer höher bewertet werden und de facto zu einer niedrigeren Stundenbelastung führen, Fächer wie Turnen zu einer höheren). "Aus wichtigen Gründen" soll die Unterrichtszeit künftig auf bis zu 28 Stunden angehoben werden können.
Daneben gehören zu den Dienstpflichten auch die Vertretung anderer Lehrer, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie Korrekturen schriftlicher Arbeiten und "standortbezogene Tätigkeiten" (Elterngespräche, Schul-und Qualitätsentwicklung, Projekte, Teilnahme an Konferenzen, Teambesprechungen und schulinterne Fortbildung). Das Ausmaß dieser Tätigkeiten abseits des Unterrichts wird in den Entwürfen nicht näher definiert. Nur die Zahl der Supplierstunden ist mit 24 pro Jahr vorgegeben, jede zusätzliche Stunde bringt 33,4 Euro.
Das Einstiegsgehalt soll künftig für alle Lehrer bei 2.420 Euro brutto liegen (Bundeslehrer derzeit: rund 2.220 Euro; Landeslehrer: 2.025). Die bisher 17 bis 18 Gehaltssprünge alle zwei Jahre werden durch sieben Gehaltsstufen ersetzt, wobei die erste Vorrückung erst nach 13 Jahren erfolgt. Gehaltsstufe 2 liegt bei 2.760 Euro, nach 17 Arbeitsjahren sind es 3.100 Euro, nach 22 Jahren 3.440 Euro, nach 27 Jahren 3.780 Euro, nach 33 Jahren 4.120 Euro und in der letzten Gehaltsstufe nach 39 Jahren 4.330 Euro (Derzeitiges Letztgehalt der Bundeslehrer 5.140 Euro; Landeslehrer: 4.500 Euro).
Ein direkter Gehalts-Vergleich ist aber nicht möglich: Anders als bisher sollen die Lehrer je nach unterrichtetem Fach Zulagen erhalten. In der Sekundarstufe I (AHS-Unterstufe, Hauptschule, Neue Mittelschule) wären das etwa für Deutsch und Fremdsprachen, Mathematik, darstellende Geometrie, Informatik und EDV 24 Euro pro Wochenstunde zusätzlich. In der Sekundarstufe II (AHS-Oberstufe, BMHS) liegt die Zulage für diese Fächer bei 36 Euro. Zwölf Euro zusätzlich sollen Lehrer bekommen, die in der Oberstufe Geografie, Geschichte, Psychologie oder ähnliche Fächer unterrichten. Extra Geld gibt es auch für "Spezialfunktionen" wie die Betreuung von Junglehrern in der Induktionsphase, für Bildungs- und Schülerberatung oder Berufsorientierung.
Neu gestaltet soll der Berufseinstieg nach dem Studium werden: Junglehrer müssen künftig eine ein- bis zweijährige sogenannte Induktionsphase durchlaufen, in der sie bei einer Lehrverpflichtung von 22 Stunden plus verpflichtender Weiterbildung an Pädagogischen Hochschulen (PH) 1.960 Euro verdienen. Alle Lehrer sollen außerdem künftig verpflichtend Fortbildungen im Ausmaß von 15 Stunden pro Jahr besuchen - grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit.
Schulleiter werden nach dem Entwurf auf fünf Jahre befristet bestellt, bei "Nichtbewährung" können sie vorzeitig abberufen werden. Vom Unterricht sind sie gänzlich freigestellt. Für den Posten gibt es je nach Schulgröße Zulagen bis 1.500 Euro. Neu vorgesehen ist auch ein "mittleres Management" für größere Schulen. Lehrer in dieser Funktion müssen 50 bzw. 75 Prozent weniger unterrichten und bekommen eine Zulage von 300 bzw. 450 Euro pro Monat.