Am Donnerstag
Pflichtschullehrer beraten über Protest
25.11.2013
Dienststellenversammlungen sind unwahrscheinlich.
Die Pflichtschullehrer-Gewerkschaft entscheidet bei einer Sitzung am Donnerstag über mögliche Protestmaßnahmen gegen die Regierungsvorlage zum neuen Lehrerdienstrecht. Dienststellenversammlungen am 5. Dezember wie an den AHS und BMHS sind aber unwahrscheinlich.
Die rund 71.000 Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen (Volksschulen, Hauptschulen bzw. Neue Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen) sind die größte Lehrergruppe des Landes. Gewerkschafts-Vorsitzender der Sektion ist mit Paul Kimberger (FCG) auch der Chef-Verhandler der Lehrergewerkschaften beim Dienstrecht.
Gemeinsame Proteste mit AHS- und BMHS-Lehrer unwahrscheinlich
Dem Vernehmen nach ist ein "Anhängen" der Pflichtschulpädagogen an die Protestmaßnahmen der Lehrer an den allgemeinbildenden (AHS) und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) am 5. Dezember unwahrscheinlich. Das hat sowohl organisatorisch-rechtliche als auch inhaltliche Gründe.
Inhaltlich sind die Pflichtschullehrer vom Hauptkritikpunkt der AHS- und BMHS-Lehrer weniger betroffen - ihre Lehrverpflichtung steigt im neuen Dienstrecht kaum bzw. nur geringfügig an. Derzeit unterrichten Volksschullehrer in der Regel 22 Stunden pro Woche, Hauptschullehrer 21. Im künftigen Dienstrecht sind es 24 Stunden, wobei es aber etwa Abschlagsstunden für Klassenvorstände (und damit praktisch alle Volksschullehrer), Mentoren und Kustoden gibt. Volksschullehrer werden also voraussichtlich gleich lang unterrichten wie bisher, Hauptschullehrer nur geringfügig länger.
Dafür steigen die Anfangsgehälter stark an (von rund 2.000 auf 2.400 Euro) - wobei die Gewerkschafter aber die künftig wesentlich längere Ausbildung generell nicht voll abgegolten sehen. Außerdem verlangen sie auch Fächerzulagen für Volksschullehrer in der vierten Klasse, da sie genauso Schularbeiten konzipieren und verbessern müssen wie Pädagogen an Hauptschulen und AHS bzw. BMHS.
Dienststellenversammlungen für Pflichtschullehrer schwierig
Ihren Protest bei Dienststellenversammlungen kundzutun ist für Pflichtschullehrer aber wesentlich schwerer als im höheren Schulbereich. Dienststelle der Pflichtschullehrer ist nämlich im Unterschied zu AHS- und BMHS-Lehrern nicht die jeweilige Schule, sondern der Bezirk. Das heißt, dass die Lehrer längere Fahrtzeiten in Kauf nehmen müssen - gleichzeitig besteht aber eine Aufsichtspflicht an der Schule. Ausnahmen gibt es nur ab der neunten Schulstufe, wenn Aufsicht "in Hinblick auf die körperliche und geistige Reife entbehrlich ist". Volks- und Hauptschulen fallen aber in die ersten acht Schulstufen.