Neue Verordnung in Begutachtung

Leistungsstipendien-Budget & neue Zugangsbeschränkungen

04.06.2019

Heinz Faßmann kündigte vor Amtsabtritt die Termine für die Zentralmatura 2020 und 2021 an. Geplante Verordnungen in Begutachtung

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© APA/GEORG HOCHMUTH
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Wien. Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) legte zum Abschluss seiner Amtszeit noch die Termine für die Zentralmatura 2020 und 2021 fest. Demnach soll die schriftliche Reifeprüfung im kommenden Jahr am 5. Mai mit den Mathematik-Prüfungen starten.

Am 6. Mai soll die schriftliche Deutsch-Reifeprüfung und am 7. Mai die Englisch-Reifeprüfung folgen.  Am 8. Mai steht die Latein- bzw. Griechisch-Zentralmatura am Programm, am 11. Französisch, am 12. Mai Spanisch und die Minderheitensprachen Slowenisch/Ungarisch/Kroatisch und zum Abschluss am 13. Mai Italienisch. Negative Noten können am 26. und 27. Mai im Rahmen einer weiteren Kompensationsprüfung ausgebessert werden. 2021 wird der Auftakt zur Zentralmatura am 3. Mai mit den schriftlichen Prüfungen in Latein bzw. Griechisch starten.

Aufteilung des Leistungsstipendien-Budgets

Faßmann verordnete ebenfalls die Aufteilung der Budgetmittel für Leistungsstipendien auf die einzelnen Pädagogischen Hochschulen. Außerdem schickte der Bildungsminister noch Deutschförderpläne für Deutschklassen an Polytechnischen Schulen und berufsbildenden höheren Schulen sowie eine Änderung der Universitätsberechtigungsverordnung in Begutachtung.

Neue Zugangsbeschränkungen

Die geplante Universitätsberechtigungsverordnung würde zusätzliche Prüfungen für künftige Studenten der Recyclingtechnik, Industrielogistik und der industriellen Energietechnik an der Montanuni Leoben vorschreiben, wenn nicht eine bestimmte Anzahl an Biologie-Stunden nachgewiesen werden könnte. Im Gegenzug dafür entfällt jedoch das Erfordernis für jene zugangsbeschränkten Studien, in denen Biologie schon im Aufnahmeverfahren abgefragt wird.

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