Neue Verordnung
"Licht am Tag" für alle Züge
02.12.2009
Ein neues Gesetz soll für mehr Sicherheit auf Bahnübergängen sorgen.
Am Donnerstag geht die Novelle der Eisenbahn-Kreuzungsverordnung in Begutachtung, die im März in Kraft treten soll.
Nachrüstung
Mit dem neuen Gesetz müssen alle Bahnübergänge
technisch gesichert werden, sobald mehr als 3.000 Autos pro Tag die Kreuzung
überqueren (die Bahnstrecke zwei- oder mehrgleisig ist und die Straße mehr
als einen Fahrstreifen in jede Richtung hat). 100 Eisenbahnkreuzungen werden
deshalb mit Lichtsignal- oder Schrankenanlagen nachgerüstet.
Sichtbarer
Fast noch wichtiger: JEDE Bahnkreuzung erhält das neue
einfache und von Weitem sichtbarere Andreaskreuz. 1.900 Übergänge haben
schon welche bekommen, 1.800 weitere werden bis 2012 folgen.
Überwachung
Auch neu: Bei Störungen muss das Bahnunternehmen
in zwei statt bisher 24 Stunden Mitarbeiter zur Überwachung hinschicken.
Unterschiede
Interessant: Was derzeit optional ist, wird für alle
Züge verpflichtend – nämlich „Licht am Tag“. Der Grund dafür ist aber nicht
etwa bessere Sichtbarkeit, sondern Unterscheidbarkeit. Züge haben drei
Lichter (und sollen nicht mit Autos oder Lkws verwechselt werden).
Vorsicht
Ministerin Doris Bures zu ÖSTERREICH: „Insgesamt
unternehmen wir alles, um Bahnübergänge sicherer zu machen. Doch auch die
Pkw-Fahrer sollten mehr Vorsicht walten lassen.“