Neue Verordnung

"Licht am Tag" für alle Züge

02.12.2009

Ein neues Gesetz soll für mehr Sicherheit auf Bahnübergängen sorgen.

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Am Donnerstag geht die Novelle der Eisenbahn-Kreuzungsverordnung in Begutachtung, die im März in Kraft treten soll.

Nachrüstung
Mit dem neuen Gesetz müssen alle Bahnübergänge technisch gesichert werden, sobald mehr als 3.000 Autos pro Tag die Kreuzung überqueren (die Bahnstrecke zwei- oder mehrgleisig ist und die Straße mehr als einen Fahrstreifen in jede Richtung hat). 100 Eisenbahnkreuzungen werden deshalb mit Lichtsignal- oder Schrankenanlagen nachgerüstet.

Sichtbarer
Fast noch wichtiger: JEDE Bahnkreuzung erhält das neue einfache und von Weitem sichtbarere Andreaskreuz. 1.900 Übergänge haben schon welche bekommen, 1.800 weitere werden bis 2012 folgen.

Überwachung
Auch neu: Bei Störungen muss das Bahnunternehmen in zwei statt bisher 24 Stunden Mitarbeiter zur Überwachung hinschicken.

Unterschiede
Interessant: Was derzeit optional ist, wird für alle Züge verpflichtend – nämlich „Licht am Tag“. Der Grund dafür ist aber nicht etwa bessere Sichtbarkeit, sondern Unterscheidbarkeit. Züge haben drei Lichter (und sollen nicht mit Autos oder Lkws verwechselt werden).

Vorsicht
Ministerin Doris Bures zu ÖSTERREICH: „Insgesamt unternehmen wir alles, um Bahnübergänge sicherer zu machen. Doch auch die Pkw-Fahrer sollten mehr Vorsicht walten lassen.“

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