Noch heute gibt es Lösung

LIVE-Ticker: Regierung streicht KarFREItag

26.02.2019

"Persönlicher Feiertag" für alle - Kann im Rahmen des bestehenden Urlaubsanspruchs beantragt werden

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Der Krimi um den KarFREItag ist entschieden: Die Regierung hat sich mit den christlichen Kirchen am Dienstag auf eine neue Regelung für den Karfreitag geeinigt. Der Feiertag, der nach einem EuGH-Urteil allen Arbeitnehmern zusteht, wird gestrichen. Stattdessen soll es einen Rechtsanspruch auf einen "persönlichen Feiertag" geben, der aber aus dem bestehenden Urlaubsanspruch bestritten werden muss, teilte die Regierung am Dienstag mit.

"Persönlicher Feiertag"

„Wir haben uns nun gemeinsam dazu entschlossen einen Schritt weiter zu gehen und eine bessere Lösung zu schaffen: Einen „persönlichen Feiertag“, mit dem die Religionsausübung ermöglicht wird. Diese Lösung schafft Klarheit und Rechtssicherheit für alle und Gerechtigkeit und Gleichbehandlung im Sinne des EUGH-Urteils“, so die zuständigen Minister Blümel und Hofer.
 
Der Einigung vorangegangen waren Gespräche mit Vertretern der evangelischen und der römisch-katholischen Kirchen mit den Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ). Die nun gefundene Lösung: Im Rahmen des bestehenden Urlaubsanspruches kann künftig ein Tag als persönlicher Feiertag beansprucht werden - mit einseitigem Rechtsanspruch des Arbeitnehmers. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür aber nicht.
 

Kein neuer Feiertag

Der Urlaubstag muss drei Monate zuvor angemeldet werden, für das Jahr 2019 wird eine kürzere Frist definiert. Sollte der Arbeitnehmer auf Wunsch des Arbeitgebers dennoch an diesem selbst gewählten "persönlichen Feiertag" seiner Arbeit nachgehen, so erhält er für diesen Tag sämtliche Vergütungen wie an jedem anderen Feiertag. Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen.
 

Kirche sieht "Wermutstropfen"

Für den evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker ist die von der Regierung vorgestellte Karfreitagsregelung, wonach jeder einen "persönlichen Feiertag" aus dem bestehenden Urlaubskontingent einseitig festlegen kann, eine "positive Lösung mit Wermutstropfen". Auch die katholische Bischofskonferenz begrüßte die Neuregelung.

Positiv ist für Bünker, dass die Variante mit dem halben Feiertag ab 14.00 Uhr "vom Tisch" sei. Positiv sei weiters, "dass nun Evangelische die Möglichkeit haben, den ganzen Karfreitag als ihren Feiertag zu begehen". Außerdem sei diese Lösung diskriminierungsfrei. "Ich freue mich, dass auch für Angehörige anderer Religionsgemeinschaften die Möglichkeit eröffnet wird, einen selbst gewählten Feiertag zu haben", sagte der evangelische Bischof in einer Aussendung. Als "Wermutstropfen" bezeichnete er allerdings die Tatsache, "dass dieser selbst gewählte Feiertag aus dem bestehenden Urlaubskontingent zu nehmen ist".

Der Generalsekretär der katholischen Bischofskonferenz, Peter Schipka, bezeichnete es als "erfreulich, dass eine Lösung gefunden wurde, die für Evangelische und Altkatholiken akzeptabel ist und ihnen ermöglicht, den Karfreitag als Feiertag in gewohnter Weise zu begehen." Der katholischen Kirche sei es von allem Anfang an wichtig gewesen, dass Evangelische weiterhin den Karfreitag als Feiertag begehen können, erinnerte Schipka daran, dass auch Kardinal Christoph Schönborn dies eingemahnt hatte. Dass jetzt eine zufriedenstellende Lösung zustande gekommen sei, "ist Zeichen einer religionsfreundlichen Politik gerade im Blick auf Minderheiten", sagte Schipka laut Kathpress.
 

ÖGB wütet: "Verhöhnung der Arbeitnehmer"

Der ÖGB sieht in der neuen Karfreitagsregelung eine "Verhöhung der Arbeitnehmer". Zuerst werde evangelischen und altkatholischen Beschäftigten ein halber Feiertag gestrichen und jetzt sogar der ganze, ärgerte sich der Leitende Sekretär Bernhard Achitz im Gespräch mit der APA.

Bisher ist der freie Karfreitag für diese Religionsgruppen auch durch den Generalkollektivvertrag geschützt. Achitz kann angesichts des noch nicht vorliegenden Gesetzestextes nicht beurteilen, inwiefern die Koalition auch hier eingreifen will. Theoretisch möglich wäre es, freilich mit einer Brüskierung der Kollektivvertragspartner verbunden, wie der ÖGB-Vertreter betont.

Wichtig sei der Regierung sichtlich gewesen, dass der Wirtschaft, vor der sie große Angst habe, alle Wünsche erfüllt würden, die Arbeitnehmer dafür nichts bekämen. Mit dem ÖGB habe ohnehin niemand gesprochen.

Sichtlich lächerlich findet Achitz die Rhetorik der Regierung bezüglich eines persönlichen Feiertags innerhalb des eigenen Urlaubskontingents, auf den bei rechtzeitiger Anmeldung ein Rechtsanspruch bestehen soll. Denn es sei schon jetzt so, dass der Arbeitgeber vor Gericht gehen müsste, wenn er einen lange beantragten Urlaubstag verhindern will.

Rechtliche Frage hält der ÖGB-Sekretär auch für offen. Fragen wie Gleichheitswidrigkeit oder Eingriff in die Kollektivvertragsautonomie blieben ohne Gesetzestext ungeklärt.
 
Schon morgen soll die neue Karfreitags-Lösung im Parlament abgesegnet werden. 
 

SPÖ konstatiert Verschlechterung

SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner übt scharfe Kritik an der Karfreitagsregelung der Regierung. Diese sei völlig untauglich und arbeitnehmerfeindlich. Man sehe, wie sehr ÖVP und FPÖ die Wirtschaftsinteressen vor die Interessen der Beschäftigten stellten.
 

SPÖ wird Gesetzesantrag für freien Karfreitag einbringen

Rendi-Wagner erinnerte in einer Aussendung daran, dass ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz, sein Kanzleramtsminister Gernot Blümel und die FPÖ noch vor kurzem versprochen hätten, dass niemandem etwas weggenommen würde: "Jetzt sieht man, was die Versprechen von Kurz, Blümel, Strache und Hofer wert sind." ÖVP und FPÖ hätten gelogen. Die SPÖ werde dagegen einen Gesetzesvorschlag für einen allgemein freien Karfreitag einbringen.
 

Eingriff in den Generalkollektivvertrag

Die Regierung will mit der Streichung des Karfreitags-Feiertags auch in den Generalkollektivvertrag eingreifen. Das haben die Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) bei einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz am Dienstagnachmittag angekündigt. Dort wird neben dem zusätzlichen Feiertag für Protestanten (Karfreitag) auch jener für Juden (Jom Kippur) geregelt, der aber bleiben soll.
 
Wer am Karfreitag Wert auf einen Feiertag legt, soll nach dem Willen der Regierung künftig einen Urlaubstag nehmen. Blümel begründete den Eingriff in den aus den 1950er Jahren stammenden Generalkollektivvertrag damit, dass die dort vorgesehene exklusive Feiertagsregelung für einzelne Religionen im Licht des EuGH-Urteils diskriminierend sei: "Das wäre auf Basis des EuGH-Urteils auch gar nicht anders möglich."
 
Hofer meinte, der Generalkollektivvertrag werde damit verbessert, weil künftig jeder Arbeitnehmer das Recht erhalte, sich an einem ganz bestimmten Tag - seinem "persönlichen Feiertag" - Urlaub zu nehmen. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür aber nicht. Den Protestanten gehe es aber ohnehin nicht um einen zusätzlichen Urlaubstag, sondern darum, am Karfreitag den Gottesdienst feiern zu können, sagte Hofer.
 

Umsetzung möglichst rasch

Beschlossen werden soll die Neuregelung des Karfreitag laut Blümel möglichst rasch. "Wir versuchen so schnell zu sein, dass es noch für dieses Jahr gilt." Auf die Frage, ob das Recht, einen Urlaubstag an einem "persönlichen Feiertag" zu nehmen, trotz ihrer Ferien-Regelung auch für Lehrer gelten soll, meinte Blümel: "Ziel ist natürlich, es für alle zu gestalten."
 
Nicht beantwortet haben Blümel und Hofer die Frage, ob die FPÖ für die Streichung des Karfreitag von der ÖVP ein Entgegenkommen erhalten wird. Dass es keinen zusätzlichen Feiertag für alle Arbeitnehmer gibt, war ja insbesondere dem ÖVP-Wirtschaftsflügel ein Anliegen. Gerüchte, wonach im Gegenzug demnächst eine Einigung beim "Papa-Monat" verkündet wird, kommentierten die Regierungskoordinatoren nicht.
 
Unmittelbar nach dem Karfreitags-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jänner hatte Blümel angekündigt, "dass wir niemandem etwas wegnehmen" werden. Dass die Regierung den Protestanten nun trotzdem einen Feiertag streicht, begründete Blümel damit, dass die Regierung immer möglichst nahe an der alten Lösung bleiben wollte. Diese habe darin bestanden, dass Protestanten, die am Karfreitag arbeiten müssen, Feiertagszuschläge erhalten. Und das sei auch mit dem "persönlichen Feiertag" garantiert.
 
Die Regierung plant nun, dass Arbeitnehmer künftig das Recht haben sollen, einen "persönlichen Feiertag" zu definieren, an dem sie jedenfalls Urlaub nehmen dürfen. Sollten sie trotzdem arbeiten, hätten sie Anspruch auf Sonntagszuschläge. Den Unterschied zur normalen Urlaubsregelung beschrieb Blümel außerdem so: "Es ist immer so, dass um einen Urlaub angesucht werden kann, dass der beidseitig bewilligt werden muss. Jetzt gibt es einen einseitigen Antrittsanspruch." Und Hofer, der 2009 aus der katholischen Kirche ausgetreten und zum Protestantismus konvertiert ist: "Niemand muss am persönlichen Feiertag arbeiten. Ich kann verweigern, an diesem Tag arbeiten zu müssen."

 
oe24 berichtet LIVE
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