Ibiza-U-Auschschuss

Zadic: ''Justiz hat die Rohdaten des Ibiza-Videos nicht''

04.06.2020

Nachdem Nehammer gesagt hat, die Staatsanwaltschaft könne auf das Video zugreifen, hat dies Zadic in ihrer Befragung widerlegt.

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Das Justizministerium werde das Ibiza-Video "schnellstmöglich" zur Verfügung stellen, sofern seitens der Staatsanwaltschaft keine ermittlungstaktischen Gründe dagegen sprechen, sagte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Freitag im U-Ausschuss. Derzeit laufe die Auswertung und Aufbereitung durch das Bundeskriminalamt, das Video sei derzeit nicht in der Verfügungsgewalt der Staatsanwaltschaft.

"Die Rohdaten haben wir nicht", sagte Zadic. Sobald es ein Transkript gebe, werde es der Staatsanwaltschaft bereitgestellt. Sie betonte, dass die Entscheidung, welche Beweismittel dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss weitergeleitet werden, den Staatsanwälten obliege.

Zadic sagte, sie selbst wusste nicht - im Gegensatz zu Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) - im Voraus von der Sicherstellung des Ibiza-Videos. Sie habe erst im Zuge der Medienberichte davon erfahren. Im Nachhinein habe sich aber herausgestellt, dass Sektionschef Christian Pilnacek am Montag, den 25. Mai, am Rande einer Besprechung Mitarbeiter des Kabinetts darüber informiert habe, dass die Soko Tape zu dem Video ein Hintergrundgespräch mit Journalisten plane. Letzten Endes habe es dann kein Hintergrundgespräch, sondern eine Aussendung gegeben, weil die Staatsanwaltschaft dagegen gewesen sei.

Eine Woche vorher, am Rande des Ministerrats Mitte Mai habe sie der Innenminister lediglich gefragt, ob man nicht gemeinsam eine Pressekonferenz zum Thema "Ein Jahr Ibiza" machen könnte. "Ich habe das verneint, weil wir noch lange nicht am Ende des Ermittlungsverfahrens stehen", so Zadic. Sie betonte, dass es keinen Unterschied mache, wann sie als Ministerin von der Sicherstellung des Videos erfahren hat. Wichtig sei, dass die ermittelnden Staatsanwaltschaften Bescheid wissen.

Zadic erklärte, über einzelne Ermittlungsschritte habe sie keine Detailkenntnisse. Es sei auch nicht so vorgesehen, dass die ermittelnden Behörden einzelne Ermittlungsschritte berichten, sondern nur bedeutende.

SoKo Tape hätte auch an WKStA berichten sollen

Laut Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hätte die SoKo Tape die Sicherstellung des Videos nicht nur der Staatsanwaltschaft Wien sondern auch der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) berichten müssen. Schließlich sei von beiden Behörden die Anordnung auf Sicherstellung erfolgt.

Die WKStA habe aber - so wie sie - aus den Medien darüber erfahren, erklärte Zadic. Eine wechselseitige Berichtspflicht zwischen den Staatsanwaltschaften über die jeweiligen Anordnungen gebe es nicht. Warum das im Koordinationsteam, das aus den beiden Anklagebehörden und der SoKo bestehe, nicht besprochen wurde, könne sie nicht beantworten, erklärte die Justizministerin.
 
Die Staatsanwaltschaft Wien wiederum sei nicht verpflichtet, jeden einzelnen Ermittlungsschritt nach oben zu berichten, sondern nur wenn bedeutenden Verfahrensschritte gesetzt werden, so Zadic: "Nur so kann die Staatsanwaltschaft unabhängig berichten."
 
Die StA Wien wartet auf den Bericht der SoKo. Auf die Frage, ob die Rohdaten nur vom Innenministerium an den Untersuchungsausschuss geliefert werden können, meinte Zadic, das könne sie so nicht bestätigen. Das Video sei aber in einer derart schlechten Qualität, dass die StA Wien den Auftrag zur Transkription und der Verfassung eines Berichts erteilt habe. Dann könne die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob es an den U-Ausschuss und wenn ja mit welcher Vertraulichkeitsstufe weitergegeben werden könne.
 
Auch die Diskussion um die Befangenheit von Strafsektionschef Christian Pilnacek war bei der Befragung Thema. Krisper legte einen Akt vor, der eine Korrespondenz zwischen WKStA und Oberstaatsanwaltschaft über den Anschein von Befangenheit von Sektionschef Pilnacek im Komplex Casag-Verfahren zum Inhalt hat. Dabei gehe es um die persönliche Freundschaft zwischen ÖBAG-Vorstand Thomas Schmid und Pilnacek. Krisper zitiert einen SMS-Verlauf: "Ein irrer guter Auftritt in der ZiB!", habe Schmid geschrieben, Pilnacek geantwortet: "Danke", das bedeute ihm viel. Anschließend soll Schmid Pilnacek ersucht haben, "wegen der Pierer-Sache" ein Auge drauf zu haben.
 
Zadic erklärte, den Bericht vorgelegt bekommen zu haben. Sie habe daraufhin Pilnacek um ein Gespräch gebeten, dieser habe ihr versichert, dass er zum Beschuldigten eine rein dienstliche Bekanntschaft hatte und nicht befreundet gewesen sei. Sie habe darauf hin Fachabteilungen in ihrem Kabinett klären lassen, wann eine Befangenheit vorliegt. Die übereinstimmende Rechtsansicht sei gewesen, dass keine Befangenheit vorliege. Dieser habe sie sich angeschlossen, so Zadic: "Nach meinem Kenntnisstand wurden SMS aus einem mehrjährigen Beobachtungszeitraum ausgewertet und nur eine SMS gefunden." Daher habe sie keinen Anlass gesehen, ihn abzuziehen.
 
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