Es geht um 8 Jahre Haft für den ehemaligen Finanzminister
Buwog-Prozess. "Ich habe nichts Unrechtes getan", "Ich habe ein reines Gewissen" und "Ich kann mich in den Spiegel schauen". Mit einem emotionalen Appell nutzte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser am Freitag noch sein Rederecht im BU-WOG-Berufungsprozess vor dem OGH. Heute berät der 14. Senat des Gerichts, morgen soll das Urteil verkündet werden.
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Haftantritt binnen eines Monats
Urteil. Sollte das erstinstanzliche Urteil aus dem Jahr 2020, also acht Jahre Haft, bestätigt werden, müsste Grasser seine Haft binnen eines Monats antreten. Der OGH könnte aber ebenso das Urteil aufheben und eine Neuaustragung des Prozesses anordnen. Oder aber der Richtersenat könnte die Urteile des Erstgerichts zwar bestätigen, aber das Strafmaß mildern.
Sieben Haftanstalten in Österreich zur Wahl
Für den Vollzug von über 18 Monaten Freiheitsstrafe stehen sieben Strafvollzugsanstalten zur Verfügung, die Justizanstalt Wien-Josefstadt zählt allerdings nicht dazu. Hier werden nur Strafen unter 18 Monaten abgesessen. Dass Grasser im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung - wie in manchen Medien spekuliert wird - künftig der Zellennachbar von Signa-Pleitier René Benko sein wird, ist also äußerst unwahrscheinlich. Seine Strafe müsste auf unter 18 Monate abgemildert werden.
Beobachter: Längerer Urteilsspruch erwartet
Keine Frage: Der Ex-Finanzminister zittert heute um seine Freiheit -gestern beriet ein fünfköpfiger OGH-Richtersenat über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung gegen das Urteil. Prozessbeobachter erwarten sogar einen längeren Urteilsspruch.
Heute um 10 Uhr fällt Entscheidung über Grassers Leben
Der Oberste Gerichtshof (OGH) beriet gestern in der Causa Buwog & Co. nicht öffentlich über die Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und sechs weiteren nicht rechtskräftig Verurteilten. Das Höchstgericht prüfte das Urteil auf etwaige Verfahrensfehler, wie beispielsweise die "Befangenheit eines Richters", sowie Fehler in der rechtlichen Beurteilung. Bei Mängelfreiheit wird das Urteil bestätigt und die Schuldsprüche sind rechtskräftig, ohne weiteren Rechtsweg.
Heute um 10 Uhr gibt das OGH seine Entscheidung -die Mehrheit eines fünfköpfigen Richtersenats -bekannt. Die Entscheidung ist der vorläufige Schlussstrich unter einen Immobiliendeal, der seit 21 Jahren die Republik beschäftigt.