Gilt ab 15. September
Das ist der neue Stufenplan für Ungeimpfte
08.09.2021Die Regierung hat sich bei einem Gipfel mit den Ländern auf neue Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verständigt.
This browser does not support the video element.
Unter anderem wird ab 15. September die FFP2-Maske wieder den Mund-Nasen-Schutz ersetzen. Zudem werden Ungeimpfte verpflichtet, auch im Handel, der nicht dem täglichen Bedarf dient, also beispielsweise Mode-Geschäften, FFP2-Maske zu tragen. Steigen die Zahlen an den Intensivstationen weiter, könnten weitere Verschärfungen kommen.
Grundsätzlich ist das Konzept, das von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) in einer Pressekonferenz präsentiert wurde, auf der Auslastung der Intensivstationen aufgebaut. Ab zehn Prozent gelten z.B. eben die neuen Masken-Regelungen. Dazu kommt, dass - wie in Wien schon üblich - Antigentests nur noch 24 Stunden gültig sein werden. Als Starttermin wurde am Mittwoch der 15. September angegeben. Zu diesem Zeitpunkt dürfte die 10-Prozent-Auslastung erreicht sein.
Verschärfungen für Ungeimpfte
Bei einer 15-prozentigen Intensivauslastung wird in der Nachtgastronomie und bei Großveranstaltungen (ab 500 Teilnehmern) ohne zugewiesene Sitzplätze eine 2G-Regel eingeführt. Das heißt, man muss geimpft oder genesen sein, um teilnehmen zu können. Im 3G-Bereich werden Selbsttests nicht mehr anerkannt.
Ab 20 Prozent Intensivbelegung, was 400 Betten meint, wird der Antigen-Test nutzlos. Denn ab dieser Marke werden in 3G-Bereichen (wie etwa Restaurants, Kinos etc.) nur noch die aussagekräftigeren PCR-Tests anerkannt.
Kurz betonte, dass die Antwort auf die Pandemie nicht der Lockdown sondern das Impfen sein müsste. Die Masse der Menschen, die im Spital behandelt werden müssten, sei ungeimpft. Mückstein ergänzte, das Virus unterscheide zwischen Geimpften und Ungeimpften.
Der Kanzler setzt dabei auch stark auf den "dritten Stich", das heißt, dass die Möglichkeit einer Auffrischungsimpfung wahrgenommen wird. Diese zusätzliche Immunisierung sei absolut notwendig, weil man sonst erst wieder dem Virus schutzlos ausgeliefert sei. Mückstein betonte, dass ohne diese Impfung vor allem Ältere und Personen mit Vorerkrankungen gefährdet wären.
Stufenplan im Detail
Die Bundesregierung hat am Dienstag einen "Stufenplan" für Corona-Schutzmaßnahmen präsentiert, abhängig von der Belegung der Intensivstationen. Die ersten Schritte werden bereits ab 15. September gesetzt, u.a. mit einer Verschärfung der Maskenpflicht. Im Folgenden die Details im Überblick.
STUFE 1:
Ab 15. September bzw. 10 Prozent-Auslastung (200 Betten) wird die FFP2-Maskenpflicht überall dort wieder eingeführt, wo aktuell Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben ist (Geschäfte bzw. Dienstleister des täglichen Bedarfs, öffentliche Verkehrsmittel). Außerdem gibt es eine Empfehlung an den sonstigen Handel zu einer FFP2-Pflicht. Ungeimpfte werden hingegen fix verpflichtet, auch dort die besser wirksamen Masken zu tragen, kontrolliert werden soll das stichprobenartig durch die Polizei. Außerdem wird es zu einer Verschärfung der Kontrollen der geltenden Maßnahmen kommen. Die bekannte 3G-Regel gilt dann bereits für Veranstaltungen ab 25 Personen (bis jetzt ab 100 Personen). Und Antigen-Tests werden nur mehr 24 Stunden (statt 48 Stunden) lang gültig sein - nicht betroffen von dieser Bundes-Vorgabe sind Schüler: Für diese reichen weiterhin die dreimal wöchentlichen Schul-Tests ("Ninja-Pass").
STUFE 2:
Sieben Tage nach Überschreitung einer Intensivstations-Auslastung von 15 Prozent (300 Betten) gilt in der Nachtgastronomie (und "ähnlichen Settings") sowie bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen eine 2G-Regel, d.h. nur mehr Geimpfte oder Genesene haben Zutritt. Außerdem sind dann die Antigentests mit Selbstabnahme ("Wohnzimmertests") nicht mehr als Nachweis für Bereiche mit 3G-Einstrittsregel gültig. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) rechnet mit Erreichen dieser Schwelle Anfang Oktober.
STUFE 3:
Sollte es zu einer Auslastung von 20 Prozent (400 Betten) kommen, dann tritt sieben Tage danach eine weitere Verschärfung in Kraft: In Bereichen mit "3G" verliert der Antigentest dann gänzlich seine Gültigkeit. Zutritt hätten damit nur mehr Geimpfte, Genesene oder Personen mit aktuellem PCR-Test.