Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Schuldspruch gegen den ehemaligen Innenminister und ÖVP-Europaabgeordnete Ernst Strasser wegen Bestechlichkeit am Montag bestätigt. Im folgenden eine Chronologie der Lobbyisten-Affäre:
12. März 2011
Das Nachrichtenmagazin "profil" berichtet, dass der damalige ÖVP-Delegationsleiter Ernst Strasser Enthüllungsjournalisten der britischen "Sunday Times" auf den Leim gegangen sein soll. Diese hatten als Lobbyisten getarnt Mandataren Geld für die Einbringung von Gesetzesvorschlägen geboten. Strasser stimmte zu - "Yes, of course I'm a lobbyist", sagte er in dem Video -, dementierte jedoch die Vorwürfe und gab in weiterer Folge an, dahinter den Geheimdienst vermutet zu haben.
20. März 2011
Strasser gibt seinen Rücktritt bekannt. Wenig später stellt er auch seine ÖVP-Mitgliedschaft ruhend.
23. März 2011
Die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF leitet offiziell Ermittlungen gegen den Ex-MEP ein. Auch die österreichische Korruptionsstaatsanwaltschaft startet ein Ermittlungsverfahren.
5. April 2011
Othmar Karas übernimmt die Leitung der ÖVP-Delegation im Europaparlament und folgt damit Strasser nach.
9. August 2012
Gegen den früheren Politiker wird Anklage wegen Bestechlichkeit erhoben, teilt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mit.
26. November 2012
Der Prozess am Wiener Straflandesgericht beginnt. Strasser gibt dabei an, hinter den beiden vorgeblichen britischen Lobbyisten einen amerikanischen Geheimdienst vermutet zu haben.
14. Jänner 2013
Der frühere Innenminister wird wegen Bestechlichkeit nicht rechtskräftig zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt.
26. November 2013
Der OGH hebt das Urteils von Amts wegen auf und weist die Causa zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurück. Grund dafür ist eine Lücke im Korruptionsstrafrecht, die erst Anfang 2013 geschlossen wurde.
4. März 2014
Der Prozess geht in den zweiten Durchgang, Strasser bekennt sich weiterhin "nicht schuldig" und "präzisiert" die Geheimdienst-Geschichte.
13. März 2014
Strasser wird am Wiener Straflandesgericht wegen Bestechlichkeit erneut schuldig gesprochen und zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt.
13. Oktober 2014
Der OGH bestätigt den Schuldspruch wegen Bestechlichkeit. Die Strafe wird jedoch auf drei Jahre unbedingt reduziert.