"Habe für zwei gearbeitet"

MA-48-Skandal: Jetzt spricht das 'Opfer'

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Gerhard Hermann arbeitete laut eigener Aussage bis zu 15 Stunden am Tag.

Die Enthüllungen von Gerhard Hermann brachten die aktuelle Diskussion um Arbeitszeiten bei der Wiener MA 48 ins Rollen. Er wandte sich an FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, der die „Bombe“ bei den ORF-Sommergesprächen platzen ließ: Hermann arbeite pro Tag 15 Stunden – ohne sich aussuchen zu können, ob er die Überstunden ausbezahlt oder als Zeitausgleich bekomme, wie das im neuen Arbeitszeitgesetz der türkis-blauen Koalition vorgesehen sei. Nun bezieht das "Opfer" gegenüber ÖSTERREICH Stellung.

ÖSTERREICH: Warum haben Sie sich an die FPÖ gewandt?

GERHARD HERMANN: Weil mich geärgert hat, dass die SPÖ (in der 12-Stunden-Tag-Debatte) mit Dreck auf andere Parteien wirft, aber es in den eigenen Betrieben auch drunter und drüber geht. Wenn ich zum Beispiel Frühdienst bei der Müllabfuhr hatte, dann hab ich von 6 bis 16 Uhr gearbeitet. Und es ist vorgekommen, dass ich danach um 18 Uhr in den Nachtdienst gegangen bin.

ÖSTERREICH: Die FPÖ sagt, Sie hätten 15 Stunden am Tag gearbeitet. Stimmt das?

HERMANN: Das ist vorgekommen. Was mich aber am meisten ärgert, ist, dass ich - wenn ich 142 Überstunden im Monat hatte - eigentlich für zwei gearbeitet habe. Und dann habe ich so hohe Abzüge.

ÖSTERREICH: Wie oft haben Sie 15 Stunden gearbeitet?

HERMANN: Na, zumindest zu Silvester. Ich habe in den acht Jahren bei der MA 48 nie zu Silvester frei gehabt, außer einmal. Und da hatte ich eine Lungenembolie.

ÖSTERREICH: Sie haben aber nicht schlecht verdient - in dem einen Monat zum Beispiel 3.700 Euro netto.

HERMANN: Das haben sie uns auch gesagt. „Hoits die Pappn, Ihr verdient gut.“ Aber das kann es ja auch nicht sein.

Tatsächlich liegen ÖSTERREICH drei Lohnabrechnungen des Schneepflugfahrers Gerhard Hermann aus 2010, 2011 und 2013 vor. Im Februar 2011 etwa hatte er 142,5 Überstunden. Die FPÖ rechnet mit 20 Arbeitstagen im Monat. Dann hätte der Mann 15 Stunden pro Tag gearbeitet. Das Gehalt des Schneepflugfahrers war nicht schlecht; 3.768,13 Euro – netto. Im Jahr davor hatte er 148 Überstunden – dafür gab es 3.675 Euro.

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Konter. Andreas Kuba von der MA 48 kontert: „Ich habe es eigenhändig überprüft: Der Fahrer hat nie länger als 12 Stunden am Tag gearbeitet.“ Die Zahl der Überstunden komme zustande, weil darin Sonntags- und Feiertagsdienste enthalten seien. Im Übrigen gelten die Arbeitszeitregelungen der Privatwirtschaft für den Winterdienst nicht: „Hier geht es nicht um Profit, sondern um die Aufrecht­erhaltung der Stadt und die Sicherheit ihrer Bürger.“

Gewerkschaft möchte Straches Hilfe nicht

Die Gewerkschaft Younion stellt sich hinter die Stadt und attackiert Vizekanzler Strache scharf. „Beim Winterdienst der Stadt Wien gelten Sonderregelungen – wie in allen Bereichen der Daseinsvorsorge zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Der blaue Vizekanzler versucht, das Zerstörungswerk der Regierung bei der Arbeitszeitregelung mit einem Jahre zurückliegenden Einzelfall zu tarnen, der außerdem nicht korrekt dargestellt wurde“, sagt der Vorsitzende der HG III der younion, Harald Ulreich.

„Wir haben seit jeher ein genaues Auge auf die Einhaltung der Arbeitszeiten in sämtlichen Dienststellen der Stadt Wien. Wo die bestehenden Regelungen nicht gepasst haben, haben wir schon vor Jahren eingegriffen und in Verhandlungen mit der Stadt Wien für Verbesserungen für die MitarbeiterInnen gesorgt. Dazu brauchen wir den Herrn Strache nicht“, betonte Ulreich.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Arbeitszeitgesetz

Welche Arbeitszeit wird denn verlängert?
 
Die Höchstgrenze. Derzeit dürfen Arbeitnehmer nicht mehr als zehn Stunden pro Tag oder 50 Stunden pro Woche arbeiten. Künftig sind es zwölf Stunden täglich, 60 pro Woche.
 
Kann ich zur Mehrarbeit gezwungen werden?
 
Die Freiwilligkeit steht im Gesetz. Da es aber keinen Kündigungsschutz gibt, könnte Verweigerern sehr wohl gekündigt werden.
 
Bleiben Überstundenzuschläge erhalten?
 
Die 50-%-Zuschläge bleiben. Auswirkungen haben die verlängerten Arbeitszeiten aber bei All-in-Verträgen.
 
Was ändert sich dann wirklich für mich?
 
Die Anordnung eines Zwölf-Stunden-Arbeitstags wird massiv erleichtert: Ein wirtschaftlicher Nachteil muss nicht mehr nachgewiesen werden. Auch der Betriebsrat muss nicht mehr zustimmen.
 
Muss ich jetzt dauerhaft 12 Stunden arbeiten?
 
Nein. Pro Woche sind maximal 20 Überstunden zulässig. Und in 17 Wochen darf die Durchschnittsarbeitszeit 48 Wochenstunden nicht überschreiten.
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