Höchstgericht:

Man darf Strache nicht als „Arsch“ beschimpfen

02.02.2017

Der Geschichte ging ein Facebook-Posting eines SPÖlers voraus.

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© APA/FOTOKERSCHI.AT/WERNER KERSCHBAUMMAYR
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Dass es auf Facebook mitunter zu verbalen Entgleisungen kommt, ist auch bei Politikern nichts Neues. Jetzt entschied der Oberste Gerichtshof über ein Unterlassungsurteil gegen einen SPÖ-Lokalpolitiker, der FP-Chef Strache in einem Facebook-Posting als „Arsch“ bezeichnete.

„Der Beklagte hat mit seiner plumpen Beschimpfung des Klägers als ,Arsch‘ die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschritten.“, zitiert "Die Presse" das Urteil in ihrer Online-Ausgabe. Vorausgegangen war dem Urteil ein Posting, das eine Bekannte des SPÖ-Mannes bei einer Anti-Flüchtlings-Demo der FPÖ in Floridsdorf zeigte.  In diesem Zusammenhang kommentierte dieser: „Nicht dein Ernst . . . wir kämpfen gegen diesen Arsch, und du lässt dich mit dem fotografieren . . .“

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