Höchstgericht:
Man darf Strache nicht als „Arsch“ beschimpfen
02.02.2017
Der Geschichte ging ein Facebook-Posting eines SPÖlers voraus.
Dass es auf Facebook mitunter zu verbalen Entgleisungen kommt, ist auch bei Politikern nichts Neues. Jetzt entschied der Oberste Gerichtshof über ein Unterlassungsurteil gegen einen SPÖ-Lokalpolitiker, der FP-Chef Strache in einem Facebook-Posting als „Arsch“ bezeichnete.
„Der Beklagte hat mit seiner plumpen Beschimpfung des Klägers als ,Arsch‘ die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschritten.“, zitiert "Die Presse" das Urteil in ihrer Online-Ausgabe. Vorausgegangen war dem Urteil ein Posting, das eine Bekannte des SPÖ-Mannes bei einer Anti-Flüchtlings-Demo der FPÖ in Floridsdorf zeigte. In diesem Zusammenhang kommentierte dieser: „Nicht dein Ernst . . . wir kämpfen gegen diesen Arsch, und du lässt dich mit dem fotografieren . . .“