Die Koalition will die rechtliche Stellung von Prostituierten verbessern. Derzeit ist ihr Gewerbe erlaubt, verstößt aber gegen die "guten Sitten".
Für Staatssekretärin Christine Marek (ÖVP) geht es um Frauenrechte. Weil Prostitution nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1989 als sittenwidrig gilt, haben betroffene Frauen derzeit keine Möglichkeit, von ihren Freiern Geld einzuklagen, das diese schuldig geblieben sind.
Recht gibt Stärke
Das soll sich jetzt ändern. Gemeinsam mit
SPÖ-Justizministerin Maria Berger arbeite sie daran, Prostituierten mehr
Rechte zu geben. Per Gesetz wolle die Koalition dafür sorgen, dass die
Frauen ihr Geld vor Gericht erstreiten können. Für diesen Bereich soll die
Sittenwidrigkeit abgeschafft werden, so Marek zu ÖSTERREICH. „Alleine das
Wissen, ich habe das Recht und kann es einklagen, bringt für
Sexarbeiterinnen gegenüber Freiern eine andere Stärke.“ In der Praxis werde
das freilich oft schwierig: „Es gibt Vorauskassa, und der Name des Freiers
ist oft nicht bekannt.“
Keine Anstellung
Klar ist für die ÖVP-Politikerin, dass die
Frauen der Prostitution freiwillig nachgehen müssen: „Alles andere ist
kriminell.“ Ebenso klar lehnt sie Anstellungsverhältnisse bei der
Prostitution ab: „Wir wollen das nicht fördern, weil es mit einem
Weisungsrecht verbunden wäre. Zum Beispiel könnte ein Clubbesitzer eine
Frau anweisen, gewisse Dinge zu tun. Das will ich auch aus frauenpolitischer
Sicht nicht.“