Erst seit Montag steht fest: Marion Hohenecker BUWOG-Richterin.
Erst Montagnachmittag – einen Tag vor dem Start des BUWOG-Prozesses – entschied der Oberste Gerichtshof (OGH), ob Richterin Marion Hohenecker überhaupt für den Fall zuständig ist. Sie hatte sich in den letzten Monaten durch den 100.000-Seiten-Akt geackert, doch wegen eines anderen Verfahrens kam in letzter Sekunde der OGH ins Spiel.
Kurz nach 15 Uhr dann die Nachricht: Der Prozess kann heute um 9.30 Uhr starten, der OGH wies die Nichtigkeitsbeschwerde ab.
Befangenheit wegen Tweets des Ehemanns
Hohenecker ist allerdings heute gleich wieder mit zahlreichen Anträgen konfrontiert. Wie Grasser in einem ÖSTERREICH-Interview ankündigte, wird sein Anwalt einen neuerlichen Antrag wegen Befangenheit gegen die Richterin einbringen – und wahrscheinlich nicht nur er. Hintergrund: Hoheneckers Mann, ebenfalls Richter, hatte 2015 zahlreiche Anti-Grasser-Tweets abgesetzt. Mit einem ersten Antrag in dieser Causa war Grasser letzten Donnerstag abgeblitzt. Zudem kündigte der Anwalt des ebenfalls angeklagten Petrikovics einen neuen Antrag zur Zuständigkeit der Richterin an.
Marion Hohenecker gilt als „Richterin Gnadenlos“ und harte Korruptionsjägerin. Sie leitete den Prozess gegen Ex-FPÖler Peter Westenthaler, den sie (noch nicht rechtskräftig) verurteilte.
Die 36-jährige Juristin ist seit über acht Jahren am Wiener Straflandesgericht. Ihre Karriere begann sie 2009 bei der Staatsanwaltschaft.