Vom Tisch
Martin muss Wahlkampfförderung nicht zurückzahlen
09.01.2008
Laut Wirtschaftsprüfern hat der EU-Abgeordnete Hans Peter Martin die Mittel rechtmäßig verwendet und muss sie daher nicht rückerstatten.
Der EU-Abgeordnete Hans Peter Martin hat den jahrelangen Streit um die Rückforderung von Wahlkampf-Fördermitteln jetzt offiziell gewonnen. Die vom Finanzminister eingesetzten Wirtschaftsprüfer bestätigten am Mittwoch, dass die für die EU-Wahl 2004 und die Nationalratswahl 2006 gewährten Fördermittel "eine widmungsgemäße Verwendung gefunden haben".
Rechtmäßig agiert
Martin hatte für seinen
Überraschungserfolg bei der EU-Wahl 1,5 Mio. Euro an
Wahlkampfkostenrückerstattung bekommen. Einen Teil davon hat das Kanzleramt
daraufhin zurückgefordert, weil er angeblich nicht ausgegeben wurde. Das ist
nun aber vom Tisch. Das Bundeskanzleramt bestätigte auch, dass nach dem
Wirtschaftsprüfer-Bericht keine Rückforderungenmehr an den
EU-Abgeordneten offen sind.
Martin selbst hatte stets betont, alle Beträge ordentlich verbucht zu haben.