EU-Kommision

Mediziner-Quote: Bis 2016 verlängert

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75 Prozent der Studienplätze sind weiter für Österreicher reserviert.

Die EU-Kommission hat die österreichische Quotenregelung für Medizinstudenten vorerst bis Ende 2016 verlängert. Das hat Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (V) am Dienstag in einer Aussendung bekannt gegeben. Österreich bekommt damit vier weitere Jahre Zeit zu belegen, dass ohne die Zugangsbeschränkungen für ausländische Studenten das heimische Gesundheitssystem gefährdet wäre.

Österreich darf damit weiterhin 75 Prozent der Plätze für Human-und Zahnmedizin für österreichische Maturanten reservieren, 20 Prozent gehen an EU-Bürger und fünf Prozent an Nicht-EU-Bürger. Die 2006 eingeführte Regelung war ursprünglich von der EU-Kommission wegen der Diskriminierung von EU-Bürgern bekämpft worden. 2007 wurden Österreich mittels Moratorium allerdings fünf Jahre Zeit eingeräumt, um die Notwendigkeit der Regelung zu belegen.

Medizinische Versorgung nicht gesichert
Österreich argumentierte damit, dass ohne Quote die medizinische Versorgung des Landes nicht gesichert sei und legte als Beleg Daten wie zuletzt die im Sommer veröffentlichte Ärztebedarfsstudie vor. Die ursprüngliche Forderung der EU-Kommission konnte Österreich bis dato allerdings nicht erfüllen: Es sollte nachweisen, dass ohne die Mediziner-Quote die Gesundheitsversorgung in Österreich in Zukunft stark gefährdet wäre, da vor allem Studenten aus Deutschland - sie stellen die große Mehrheit der Studenten aus EU-Ländern - nach ihrem Studienabschluss Österreich wieder verlassen und dem heimischen Gesundheitssystem damit nicht zur Verfügung stehen.

Dieser Nachweis war allerdings bisher de facto auch noch nicht möglich, so das Ministerium. Die Begründung: Erst ab dem kommenden Jahr gebe es erste Absolventen aus dem ersten Jahrgang mit der Quotenregelung und diese stünden frühestens 2015 nach dem Turnus dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Aus Studenten-Befragungen gehe hervor, dass 75 Prozent der deutschen Studenten, die an den heimischen Medizin-Unis studieren, nicht in Österreich arbeiten wollen. "Ein valider Nachweis lässt sich aber erst ab 2015 erbringen, dafür hat Österreich nun die entsprechend notwendige Zeit seitens der Europäischen Kommission bekommen", heißt es in der Aussendung.

Töchterle fordert unterdessen weiterhin eine breitere Lösung des Problems der „asymmetrischen Mobilität“, von der neben Österreich mit dem starken Zustrom deutscher Numerus-Clausus-Flüchtlinge auch andere EU-Länder betroffen sind. Im Kern geht es darum, dass Studenten aus großen EU-Ländern an Unis in benachbarten Staaten mit der gleichen Landessprache ausweichen.

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