Wegen Amtsmissbrauchs, Betrugs und Nötigung drohen ihm nun 5 Jahre Haft. Der 52-Jährige, für den die Unschuldsvermutung gilt, weist alle Vorwürfe zurück.
Für einen 52-jährigen Chefinspektor der Wiener Polizei, gegen den das mittlerweile umbenannte Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) jahrelang ermittelt hatte, wird es eng. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat beim Wiener Straflandesgericht gegen den vom Dienst suspendierten Spitzenbeamten eine Anklage eingebracht, die sich wie ein Auszug aus dem Strafgesetzbuch liest.
Jetzt drohen ihm fünf Jahre Haft
Dem ehemaligen
Gruppenleiter der Kriminaldirektion (KD) 1 wird Amtsmissbrauch, Verletzung
des Amtsgeheimnisses, Nötigung, falsche Zeugenaussage, Bestimmung zur
Falschaussage, Betrug und das Begehen strafbarer Handlungen unter Ausnützung
der ihm durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit angelastet. Dafür
ist ein Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Haft vorgesehen.
Kontakt zur Unterwelt
Die "Hammer-Anklage" wird nun dem
Verteidiger des Polizisten, der mit Wiener Unterwelt-Größen auf Du-und-Du
gewesen sein soll, zugestellt. Dieser hat dann zwei Wochen Zeit, um dagegen
Einspruch anzumelden. Die Anklage ist daher noch nicht rechtskräftig. Für
den Chefinspektor, der stets sämtliche gegen ihn erhobenen Vorwürfe als
haltlos zurückgewiesen hat, gilt die Unschuldsvermutung.
Suche nach Prozess-Ort
Derzeit ist noch unklar, wo der Prozess
stattfinden wird. Die an sich zuständige Richterin des Wiener
Straflandesgerichts hat eine Delegierung der Verhandlung nach Korneuburg
angeregt: Der Chefkriminalist der sogenannten Gewalt-Gruppe hatte über Jahre
hinweg dem Grauen Haus Erkenntnisse geliefert, auf deren Basis zahllose
Straftäter abgeurteilt wurden. Um dem Anschein einer daraus resultierenden
möglichen Befangenheit entgegenzutreten, soll das Strafverfahren ans
Landesgericht Korneuburg abgetreten werden. Ob dieser Anregung nachgekommen
wird, hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) zu entscheiden.