Nationalrat

Mehr Geld für Verbrechensopfer

21.03.2013

Alle Fraktionen im Nationalrat begrüßten das vorgelegte Gesetz.

Zur Vollversion des Artikels
© Buenos Dias
Zur Vollversion des Artikels

Verbrechensopfer bekommen künftig mehr staatliche Hilfe. Die dafür nötige Novelle zum Verbrechensopfergesetz hat der Nationalrat am Donnerstag einstimmig beschlossen. Alle Fraktionen begrüßten das von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S) vorgelegte Gesetz.

Schmerzensgeld
Mit der Novelle werden die Pauschalentschädigung für Schmerzensgeld und der Bestattungskostenersatz erhöht, außerdem übernimmt die öffentliche Hand künftig die Kosten für eine Krisenintervention. Die Regierung rechnet mit jährlichen Mehrkosten von 800.000 bis 900.000 Euro. Sie sollen durch Umschichtungen innerhalb des Sozialministeriums bzw. im Bundessozialamt kompensiert werden.

Statt zwei gibt es künftig vier Entschädigungskategorien: Bei schwerer Körperverletzung 2.000 bzw. 4.000 Euro (letzteres im Falle einer länger als drei Monate dauernden Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit), bei schweren Dauerfolgen steigt der Betrag auf 8.000 bzw. 12.000 Euro (bei Pflegebedarf von mindestens Stufe 5). Bisher gab es bloß zwei Leistungshöhen mit 1.000 und 5.000 Euro.

Stabilisierungsmaßnahmen in unmittelbarer zeitlicher Nähe zur Straftat von Notfallpsychologen werden mit bis zu zehn Sitzungen pro Person abgegolten. Der Kostenersatz für Bestattungskosten wird auf 3.300 Euro (bisher: 2.559) erhöht.

Zudem können künftig auch Opfer von Menschenhandel eine Entschädigung beantragen, wenn ihnen ein Aufenthaltsrecht für besonderen Schutz in Österreich zuerkannt wurde. Dieses erhalten sie nur, wenn sie mit den Sicherheitsbehörden und Gerichten zusammenarbeiten und in ein Zeugenprogramm einsteigen, erläuterte Hundstorfer - angesichts von Sorgen vor allem der FPÖ, dass es zu Missbrauch kommen könnte.

SPÖ-Abg. Ulrike Königsberger-Ludwig begrüßte, dass es für Verbrechensopfer künftig "rasche und angemessene Hilfe" geben werde. Der Nationalrat setze "ein starkes Zeichen, dass von Seiten des Staates die Betroffenen nicht alleine gelassen werden", meinte VP-Abg. Johann Höfinger. Auch von der Opposition kam kein Einwand, wenngleich sich manche - wie die Grünen oder auch das Team Stronach - weitergehende Regelungen erhofft hätten.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel