Bandion-Ortner
"Mehr Rechte für alle Väter"
19.09.2010Justiz- und Frauenministerin sind sich in wichtigen Punkten bereits einig.
Vier Tage Mindestbesuchszeit nach Scheidungen für jenen Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben. Sowie: eine verpflichtende Besuchszeitregelung schon bei der Scheidung. Mit diesen Vorschlägen preschte SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek vor dem heutigen Start der Familienrechts-Arbeitsgruppe im ÖSTERREICH-Interview vor. Und: Justizministerin Claudia Bandion-Ortner zeigte sich durchaus erfreut.
- Mindestbesuchszeit für Scheidungsväter. Somit ist fix: Schon im Scheidungsverfahren wird es in Zukunft eine Besuchsregelung geben – meistens betrifft das die Väter, in wenigen Fällen aber auch Mütter. Und Bandion-Ortner findet auch das von Heinisch vorgeschlagene Mindestlimit von zwei mal zwei Tagen gut.
Auch eine Beratungspflicht bei strittigen Scheidungen kann sie sich vorstellen. Zusätzlich macht die Justizministerin einen neuen Vorschlag: Sollte das Besuchsrecht nicht eingehalten werden, soll es im Obsorgeverfahren eine Art Mediation geben. Zwangsmaßnahmen gegen Mütter (oder Väter), die Kinder dem anderen Elternteil entziehen, lehnt sie ab,
- Gemeinsame Obsorge automatisch. So nah sich die Ministerinnen in Sachen Besuchsrecht kommen, so entfernt sind sie bei der gemeinsamen Obsorge: Bandion will, dass es zum Regelfall wird, dass beide Elternteile nach der Scheidung das Sorgerecht bekommen. Heinisch ist hier dagegen und spricht von „Zwangsbeglückung“. Schon jetzt könnten ja beide Elternteile eine gemeinsame Obsorge beantragen, wenn sie das wollen.
- Mehr Rechte auch für ledige Väter. Und noch einen Vorschlag macht Bandion: Sie will auch ledigen Vätern mehr Rechte geben. Konkret plant sie: Bekommt eine Frau ledig ein Kind, so soll der Vater künftig das Recht haben, ebenfalls die Obsorge zu beantragen. Sind sich beide (ledigen) Eltern einig, dann gibt es ein gemeinsames Sorgerecht. Wenn nicht, dann muss das Familiengericht entscheiden. Bandion hofft, dass das neue Familienrecht Mitte 2011 in Kraft treten kann.
- Kürzere Verfahren. Heinisch will zudem die Obsorgeverfahren auf ein Jahr beschränken. Bandion-Ortner ist in diesem Punkt skeptisch.
Väter wollen mehr. Betroffene Väter reagieren im Gespräch mit ÖSTERREICH unterschiedlich. Rudolf Reitmeier (45), der seit 17 Jahren keinen Kontakt zu seinem Sohn hat, hofft auf kürzere Verfahren. „In meinem Fall wurde Jahrzehnte nicht entschieden.“ Gerald Zeiner – er hat seinen Sohn jahrelang nur alle drei Wochen in einem Besuchscafé sehen dürfen – findet die Vorschläge „lächerlich“. Er will, dass die Obsorge 50:50 geteilt wird, denn: „Wir sind ja Väter und nicht nur Besucher.“
"Besuchszeit von vier Tagen"
ÖSTERREICH: Die Frauenministerin schlägt eine Mindestbesuchszeit von zwei mal zwei Tagen pro Monat vor. Können Sie sich das vorstellen.
C. Bandion-Ortner: Ich glaube, dass wir in der Frage der gemeinsamen Obsorge und des Besuchsrechts nicht weit auseinander sind. Eine Mindestbesuchszeit kann ich mir sehr gut vorstellen. Wenn mindestens vier Tage pro Monat im Gesetz stehen, kann das eine Streitsituation schon entkrampfen.
ÖSTERREICH: Beharren Sie auf einer automatischen gemeinsamen Obsorge bei Scheidungen? Sollen also Scheidungsväter mehr Rechte bekommen?
Bandion-Ortner: Ja, alle Studien sagen, dass es so zu weniger Konflikten bei der Scheidung kommt.
ÖSTERREICH: Heinisch-Hosek hat Bedenken …
Bandion-Ortner: Genau das verstehe ich nicht. Sie sagt, das wäre Zwangsbeglückung. So gesehen wäre auch ein Mindestbesuchsrecht Zwangsbeglückung. Und noch etwas: Das Problem ist ja oft weniger das Besuchsrecht an sich – sondern eher, ob es durchgesetzt werden kann.
ÖSTERREICH: Zwangsmaßnahmen, wenn Besuchstage nicht eingehalten werden?
Bandion-Ortner: Nein, das würde auch den Kindern schaden. In Norwegen hat sich bewährt, dass sich Gutachter vor dem Verfahren mit den Eltern zusammensetzen. Da kann sehr viel geklärt werden.
ÖSTERREICH: Also eine Art Mediation. Sind Sie auch für die von Heinisch vorgeschlagene Beratungspflicht bei strittigen Scheidungen?
Bandion-Ortner: Ja, auch das kann ich mir sehr gut vorstellen.
Autor: Günther Schröder