Nach Hollabrunn-Mord
Mehr Schutz für kleinere Gerichte
03.01.2010
Der Parteienverkehr an kleineren Gerichten soll auf wenige Stunden täglich beschränkt werden.
Nach dem tödlichen Schussattentat am Bezirksgericht Hollabrunn, bei dem Mitte Dezember eine Rechtspflegerin getötet wurde, plant Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) schärfere Sicherheitsbestimmungen. Konkret überlegt die Ressortchefin, den Parteienverkehr an kleinen Gerichten auf einige Stunden pro Tag einzuschränken und in dieser Zeit Sicherheitsschleusen einzuführen. "Es ist eine Gratwanderung zwischen Bürgernähe und Sicherheit", so Bandion-Ortner. Ganztägige Kontrollen auch an kleinen Gerichten kämen aber zu teuer.
Sicherheitsschleusen teuer und aufwendig
Derzeit gibt es
Sicherheitsschleusen lediglich in Gerichten ab etwa 50 Mitarbeitern, was
laut Bandion-Ortner vier Mio. Euro kostet. "Natürlich wäre es am
optimalsten, an jedem Bezirksgericht Sicherheitsschleusen zu installieren",
so die Ministerin. Aber das sei "wahnsinnig teuer und sehr aufwendig", weil
man immer zwei Wachleute - einen Mann und eine Frau - für die Kontrollen
brauche. Ganztägige Kontrollen auch an kleinen Gerichten würden demnach
weitere acht Mio. Euro kosten. Daher überlegt die Ministerin, "ob man den
Parteienverkehr etwas einschränkt und dann nur zu Zeiten des
Parteienverkehrs kontrolliert - im Sinne der Sicherheit".
Weil die Richter ihre Dienstzeit frei einteilen können, müsste in diesem Fall aber sicher gestellt werden, dass die jeweiligen Gerichte zu den Öffnungszeiten auch besetzt sind, betont Bandion-Ortner. Im Zweifelsfall könnten das etwa Rechtspfleger oder Kanzleikräfte übernehmen. An die Einführung einer verpflichtenden Kernarbeitszeit für Richter denkt Bandion-Ortner nicht, wie sie betont: "Die freie Dienstzeit des Richters ist ein Ausfluss der Unabhängigkeit der Richter."
Auflassung kommt nicht in Frage
Eher nicht infrage kommt laut
Bandion-Ortner die Auflassung kleiner Gerichtsstandorte. "Das ist natürlich
auch eine Überlegung, aber ich habe immer gesagt, ich werde keine
Gerichtsstandorte schließen. Abgesehen davon sind die Landeshauptleute (sie
haben bei der Gerichtsorganisation ein Mitspracherecht, Anm.) auch nicht
sehr begeistert von der Schließung der Bezirksgerichte", so die Ministerin.
Zudem wäre die Schließung kleinerer Gerichte ein "sehr großer Einschnitt in
die Bürgernähe" der Justiz.
Vor der Festlegung konkreter Maßnahmen soll sich der Sicherheitsbeirat des Justizministeriums im Jänner noch einmal mit der Causa Hollabrunn befassen.